Sehnde
Nach Umzug Meldepflicht beachten
[SEHNDE]
Die Stadt Sehnde weist darauf hin, dass sich Bürger nach einem Umzug innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro an- oder ummelden müssen. Diese Pflicht gilt nach dem Bundesmeldegesetz sowohl bei einem Zuzug nach Sehnde als auch bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes. 
Eine aktuelle Meldeadresse ist unter anderem wichtig für die Zustellung von Bescheiden, Wahlunterlagen und Steuerangelegenheiten. Sie bildet außerdem die Grundlage für demokratische Rechte wie die Teilnahme an Wahlen sowie für öffentliche Planungen, etwa beim Bau von Grundschulen und Kindertagesstätten.
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