Gewerbegebiet soll wachsen
In Kirchhorst geht es um die Erweiterung eines Gewerbestandorts durch den Bebauungsplan Nr. 3/228 „Gewerbegebiet Vor den Questwiesen“. Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage der Verwaltung zum Aufstellungsbeschluss.
Der Rat soll die Aufstellung des Bebauungsplans für einen knapp 10 Hektar großen Geltungsbereich beschließen. Das Gebiet umfasst zwei Teilbereiche in der Gemarkung Kirchhorst. Teilbereich A wird im Norden von der K 112, im Osten und Süden von der Straße Am Kirchhorster See und im Westen von den Flurstücken 50 und 47/15 der Flur 4 begrenzt. Teilbereich B wird im Norden von Flurstück 44/21 sowie einem Teil des Flurstücks 44/23 der Flur 4 sowie von der Flur 5, im Osten von Flurstück 82/52, im Süden von Flurstück 81/52 und im Westen von der Straße Am Kirchhorster See begrenzt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der Gewerbestandort erweitert werden. In der Begründung wird auf einen Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2023 verwiesen, wonach der weiteren Entwicklung von Gewerbeflächen „Vor den Questwiesen“ sowie gegebenenfalls angrenzenden Flächen aus dem Bebauungsplan Nr. 3/007 „Kirchhorster See“ besondere Priorität zukommen soll. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Kirchhorst im Regionalen Raumordnungsprogramm eine Funktion als Standort mit Schwerpunktaufgabe zur Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten hat.
Nach Angaben der Verwaltung werden im Rahmen der Aufstellung Teilbereiche der Bebauungspläne 3/007, 3/195 und 3/184 überplant. Die dort getroffenen Festsetzungen sollen mit Rechtskraft des Bebauungsplans 3/228 ihre Gültigkeit verlieren. Vorgesehen ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO, wobei sich der Nutzungskatalog am nördlich gelegenen Bebauungsplan 3/184 „Gewerbegebiet V Südlich Trennemoor“ orientieren soll. Der nordwestlich gelegene Teilbereich A liegt derzeit noch im Geltungsbereich des Bebauungsplans 3/007 mit der Festsetzung Grünfläche. Im Teilbereich B sollen unter anderem eine bisher als Fläche für die Abfallentsorgung festgesetzte Fläche, ein Teil einer öffentlichen Grünfläche und ein Teil der Wegefläche als Gewerbefläche festgesetzt werden. Als Hintergrund wird genannt, dass der Eigentümer des südlichsten Flurstücks des Bebauungsplans 3/184 für die Ausübung seines Gewerbes weitere Flächen benötigt.
Der nordwestliche Bereich ist im Flächennutzungsplan derzeit als Grünfläche dargestellt und soll im 48. Änderungsverfahren korrigiert werden. Für den südlichen Teilbereich B sieht der Flächennutzungsplan bereits gewerbliche Baufläche vor. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im Parallelverfahren zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans und im zweistufigen Regelverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB erfolgen. Die Kosten sind im Haushalt 2026 und 2027 eingestellt. In den Unterlagen sind als Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen einmalig 85.000 Euro genannt; außerdem werden ein aktuelles Defizit von 6.696.900 Euro im Ergebnishaushalt, ein Schuldenstand von etwa 116,2 Millionen Euro am Ende des Finanzplanungszeitraums und verfügbare Mittel in Höhe von 190.000 Euro aufgeführt.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: 1. Geltungsbereich , Vorlage.