Isernhagen

Freiflächen PV Anlage südlich Dannhornweg

[ISERNHAGEN]

Die Gemeinde Isernhagen befasst sich mit einem Bauantrag für die Errichtung einer Freiflächen PV Anlage südlich des Dannhornwegs in Isernhagen F.B. Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage der Verwaltung, zu der der Verwaltungsausschuss am Donnerstag, 28. Mai 2026, über die Beschlussfassung entscheiden soll.

Nach den Unterlagen ist am 14. April 2026 bei der Gemeinde Isernhagen ein Antrag auf Baugenehmigung für mehrere Flurstücke eingegangen. Die zusammengehörige Fläche umfasst rund 9,5 Hektar, von denen etwa 7,5 Hektar umzäunt und intensiver genutzt werden sollen. Geplant ist ein Solarpark, bei dem etwa 42 Prozent der Gesamtfläche mit Solarmodulen überbaut werden sollen. Die Module sollen einen Abstand von rund 3 Metern voneinander haben, nach Süden geneigt sein und eine maximale Höhe von etwa 2,7 Metern über dem Erdboden erreichen. Vorgesehen sind außerdem eine Übergabestation, sieben Batteriespeicher in Containern und vier Trafostationen, darunter zwei für die Batteriespeicher.

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In den Randbereichen soll extensives Grünland hergestellt werden. Dem Antrag sind ein Artenschutzfachbeitrag und ein landschaftspflegerischer Begleitplan beigefügt. Laut Verwaltung sind angesichts von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen keine verbleibenden Konflikte mit den entsprechenden Belangen erkennbar. Die Kompensation soll plangebietsintern durch das Anlegen von Extensivgrünland erfolgen und durch die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover geprüft werden.

Planungsrechtlich liegt das Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Verwaltung geht von einer Privilegierung aus, weil sich die Anlage in einer Entfernung von bis zu 200 Metern zur Autobahn A 7 befindet und die geplanten baulichen Anlagen auf die Solarenergienutzung ausgerichtet oder für die Ausgestaltung der Anlage erforderlich sind. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet überwiegend als landwirtschaftliche Fläche dar und zu einem kleinen Teil als Umgrenzung für Maßnahmen für den Naturschutz. Nach Darstellung der Verwaltung ist dies unerheblich, weil die Fläche für entsprechende Vorhaben bislang weder genutzt wurde noch konkrete Pläne bestehen.

Das Vorhaben ist nach den Unterlagen als privilegiert realisierbarer Teil des Solarparks „Südlich des Lohner Wegs“ eingeordnet. Für dieses Bauleitplanverfahren hatte der Rat am Donnerstag, 13. Juni 2024, den Aufstellungsbeschluss gefasst. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die Teil-Überlagerung der Antragsfläche mit einem Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft im Regionalen Raumordnungsprogramm nach dem Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich unbeachtlich wird, weil geplant ist, die Ausschlusswirkung für Freiflächen PV Anlagen aufzuheben.

Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Gemeinde Isernhagen Eigentümerin der mit Stern gekennzeichneten Flächen ist und für die baurechtliche Umsetzung eine Vereinigungsbaulast für alle betroffenen Flurstücke notwendig ist. Die Verwaltung will die Baulast erklären und zuvor eine schriftliche Erklärung des Vorhabenträgers einholen, dass daraus keine Ansprüche oder Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde erwachsen. Der Verwaltungsausschuss ist in der Vorlage als zuständiges Gremium mit Beschlussfassung benannt, während der Ortsrat Isernhagen F.B. und der Planungs-, Bau- und Liegenschaftsausschuss jeweils nachrichtlich aufgeführt sind.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: 2. Lageplan neu , 1. Übersichtsplan , 2. Lageplan , 3. Ansicht , Vorlage.

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