Sehnde

Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

[SEHNDE]

Mit Beginn der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit weist die Verwaltung der Stadt Sehnde darauf hin, dass Hunde in Niedersachsen in der freien Landschaft angeleint werden müssen. Grundlage ist § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung. Die Regelung gilt von Mittwoch, 1. April, bis einschließlich Mittwoch, 15. Juli.

Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung eingesetzt werden, sowie Rettungshunde, Diensthunde von Polizei, Bundespolizei oder Zoll und ausgebildete Blindenführhunde.

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Als freie Landschaft gelten neben Wäldern auch alle übrigen unbebauten Flächen, selbst wenn diese innerhalb zusammenhängender Ortschaften liegen. Dazu zählen auch Wege und Gewässer.

Die Leinenpflicht dient dem Schutz von Wildtieren. Diese reagieren bereits auf größere Entfernung sensibel auf Hunde, die durch ihren Geruch und ihr Verhalten brütende Vögel und Jungtiere stören können. Wird ein Gelege oder Jungwild von einem Hund aufgespürt, besteht die Gefahr, dass die Elterntiere den Nachwuchs nicht mehr annehmen.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass während der Brut- und Setzzeit das Fällen von Bäumen sowie das starke Zurückschneiden von Hecken und Gehölzen nicht erlaubt ist. Leichte Pflegeschnitte sind im Frühsommer möglich, sofern zuvor sorgfältig geprüft wird, dass sich keine Nester im Gehölz befinden.

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