Feuerwehrgebühren in Burgdorf sollen deutlich steigen
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In Burgdorf sollen die Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlichen Pflichtaufgaben deutlich erhöht werden. Der Rat der Stadt wird am Donnerstag, 19. März, über eine entsprechende Änderung der Feuerwehrgebührensatzung entscheiden. Zuvor hat am heutigen Donnerstag, 19. Februar 2026, der Feuerwehrausschuss über die Vorlage beraten und für die Änderung der Feuerwehrgebührensatzung grünes Licht gegeben. Der Verwaltungsausschuss gibt am Montag, 24. Februar, seine Empfehlung ab. Die neue Satzung soll am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.
Künftig soll feuerwehrtechnisches Personal 100 Euro pro Stunde statt bisher 50 Euro kosten. Auch für Löschfahrzeuge werden statt bislang 150 Euro künftig 300 Euro pro Stunde angesetzt. Lediglich der Einsatz der Drehleiter wird günstiger und soll mit 250 Euro statt bisher 500 Euro berechnet werden. Hintergrund sind Konsolidierungsauflagen des Landes sowie die Tatsache, dass die Gebühren zuletzt im Dezember 2018 angepasst worden sind.
Konsolidierungsvorgaben des Landes
Die Stadt Burgdorf hat vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Haushaltslage erhalten. Voraussetzung dafür war eine Zielvereinbarung mit konkreten Konsolidierungsmaßnahmen. Für das Haushaltsjahr 2026 ist vorgesehen, durch eine pauschale Erhöhung der Benutzungsgebühren zusätzliche Mehrerträge in Höhe von 40.000 Euro zu erzielen.
Nach Angaben der Verwaltung wurden die Gebühren nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen neu kalkuliert. Die ermittelten Gebührenobergrenzen liegen dabei deutlich über den künftig vorgesehenen Sätzen. Für feuerwehrtechnisches Personal beträgt die Obergrenze demnach 259,04 Euro pro Stunde, bei Löschfahrzeugen reichen die kalkulierten Werte je nach Fahrzeugtyp bis in den Bereich von mehreren Hundert oder sogar mehreren Tausend Euro. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit habe die Stadtverwaltung jedoch bewusst darauf verzichtet, die Sätze bis zur Obergrenze anzuheben, heißt es in der Vorlage. Ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gebühr müsse vermieden werden.
Neue Pauschale für Brandsicherheitswachen
Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer Pauschalgebühr für Brandsicherheitswachen. Für Einsätze bis zu vier Stunden soll künftig eine Pauschale von 560 Euro erhoben werden. Bei längerer Dauer wird zusätzlich der Personaleinsatz mit 100 Euro pro Stunde berechnet, gesonderte Fahrzeuggebühren entfallen. Nach Angaben der Verwaltung liegt diese Pauschale deutlich unter dem bisherigen Gebührentarif, der bei einer vierstündigen Brandsicherheitswache rund 1.500 Euro betragen hätte.
Brandsicherheitswachen sind gesetzlich vorgeschrieben bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr oder größerer Personenanzahl. Auch bei Großbühnen über 200 Quadratmeter, etwa in der Aula des Gymnasiums Burgdorf, ist eine entsprechende Absicherung erforderlich. In der zweiten Jahreshälfte 2026 soll die Hinterbühne dort brandschutztechnisch ertüchtigt werden, sodass die Zahl der notwendigen Brandsicherheitswachen reduziert werden kann.
Deutliche Mehrkosten in einzelnen Fällen
Anhand von Rechenbeispielen zeigt die Verwaltung, welche Auswirkungen die neuen Sätze haben können. Bei einem Einsatz wegen eines Rohrbruchs mit rund 1,5 Stunden Dauer und mehreren Fahrzeugen sowie Einsatzkräften lagen die bisherigen Kosten nach einer Ermäßigung bei 1.050 Euro. Künftig würden sich die Gebühren nach vergleichbarer Berechnung auf etwa 2.000 Euro belaufen. Bei einer Rettung einer Katze mit Drehleiter hingegen bliebe es aufgrund der reduzierten Gebühr bei 375 Euro.
Gebühren werden grundsätzlich nur für Einsätze erhoben, die nicht zu den unentgeltlichen Pflichtaufgaben gehören. Unentgeltlich bleiben insbesondere Brände, Naturereignisse sowie Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr. Gebührenpflichtig sind unter anderem Fehlalarme von Brandmeldeanlagen, Einsätze aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, technische Hilfeleistungen ohne Notstand, Türöffnungen ohne akute Gefahr sowie Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen.
Sprachliche und datenschutzrechtliche Anpassungen
Neben den Gebührensätzen werden auch sprachliche Anpassungen vorgenommen. Künftig wird in der Satzung eine geschlechtersensible Formulierung verwendet. Zudem wird ein neuer Paragraf zur Datenverarbeitung eingefügt, der die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz regelt.
