Isernhagen

Isernhagen plant Teilnahme am Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten

[ISERNHAGEN]

Die Gemeinde Isernhagen bereitet eine Interessenbekundung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ vor. Dabei handelt es sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung, die darauf abzielt, einen Grundsatzbeschluss über die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zu erlangen. Die Vorlage wird dem Verwaltungsausschuss am Montag, 8. Dezember sowie dem Rat am Donnerstag, 11. Dezember 2025 vorgelegt, wobei der Verwaltungsausschuss eine Beschlussempfehlung und der Rat die abschließende Beschlussfassung übernimmt.

Ziel des Vorhabens ist es, Fördermittel des Bundes für die Modernisierung sowie die energetische Sanierung und bauliche Ertüchtigung von Sporthallen, Sportplätzen und weiterer sportbezogener Infrastruktur zu erhalten. Das Bundesprogramm sieht eine Förderung von mindestens 250.000 Euro bis zu einer Höchstsumme von 8 Millionen Euro vor. Dabei sind mindestens 55 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten durch die Kommune zu tragen, während der Bund bis zu 45 Prozent übernimmt. Die genaue Höhe der Förderung bestimmt der Haushaltsausschuss des Bundestages im Auswahlverfahren.

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die Einreichung einer Projektskizze mit konkreter Planlaufzeit, Beschreibung des Vorhabens sowie einer Kostenschätzung bis spätestens Donnerstag, 15. Januar 2026 erforderlich. Aufgrund der engen Fristen kann kein Ratsbeschluss mehr im Jahr 2025 erfolgen; zudem findet im Januar vor Fristende keine Ratssitzung mehr statt. Deshalb soll der Verwaltungsausschuss im Wege einer Eilentscheidung auch per Umlaufverfahren über die Grundsatzentscheidung zur Teilnahme beschließen können, um die fristgerechte Bewerbung zu gewährleisten.

Die Verwaltung plant, Förderanträge insbesondere für die Sanierung der Sporthallen in Neuwarmbüchen und Kirchhorst sowie für den Ersatzbau des Hallenbades einzureichen. Die durch das Programm geförderten Projekte müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2031 abgeschlossen sein. Während die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zunächst keine nennenswerten Kosten verursacht, sind im Falle einer erfolgreichen Antragstellung Eigenmittel und Investitionsaufwendungen zu erwarten, deren konkrete Größenordnung nach Bewilligung vom Rat zu entscheiden ist.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Ratsunterlage.

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