Stadt plant Ersatzpflanzung nach Baumfällung in der Straße Vor dem Celler Tor

Die Stadt Burgdorf informiert über die geplante Ersatzpflanzung eines Baumes am Standort „Vor dem Celler Tor“ nach der Entfernung einer Eiche. Es handelt sich hierbei um eine Beschlussvorlage der Verwaltung, die dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnisnahme am Montag, 19. Januar, vorgelegt wird. Die Vorlage nimmt Bezug auf Nachfragen der FDP-Fraktion zur Pressemitteilung der Stadt vom August 2025 und enthält eine Antwort des Bürgermeisters.
Die gefällte Eiche war ein bedeutender Bestandteil des Stadtbildes. Die Stadt Burgdorf plant daher, an dieser Stelle einen neuen Baum zu pflanzen, um das Stadtbild wieder aufzuwerten und ein Zeichen für nachhaltige Stadtbegrünung zu setzen. Die Ersatzpflanzung erfolgt jedoch nicht an genau derselben Stelle wie der ausgefallene Baum, sondern im Bereich zwischen Geh- und Radweg. Der neue Standort wird nach Prüfung der Leitungspläne ausgewählt, so dass die weitere gefahrlose Nutzung des Radweges erhalten bleibt. Das Grundstück, auf dem der neue Baum angepflanzt wird, gehört der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Die Unterhaltung des Weges erfolgt durch die Stadt Burgdorf, die NLStBV wurde über die Maßnahme informiert und hat keine Einwände erhoben.
Die Stadt legt besonderen Wert auf eine fachgerechte Vorbereitung des Baumstandorts, die den Herausforderungen von Straßenbaumstandorten Rechnung trägt. Dies umfasst den Einbau von luft- und wasserdurchlässigem Substrat, Tiefenbelüftungen, Gießrändern sowie Schutzmaßnahmen gegen Austrocknung und Sonneneinstrahlung. Zusätzlich wird geprüft, ob ein Baumrost zum Schutz des Baumumfeldes installiert werden kann. Für die Neupflanzung ist eine hochwertige Pflanzqualität mit einem Stammumfang von 20 bis 25 Zentimetern vorgesehen. Die Gesamtkosten für Herstellung, Pflanzung und dreijährige Pflege werden auf etwa 10.000 bis 12.000 Euro geschätzt.
Eine entsprechende Ausschreibung zur Umsetzung und Pflege des Baumes wird im Herbst veröffentlicht. Diese erfolgt in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, da der Bereich eine Landesstraße betrifft. Hinsichtlich der Abstandsregelungen zum Grundstückseigentümer erläutert die Stadt, dass die im Nachbarschaftsrecht festgesetzten Grenzabstände für Straßenbäume nicht gelten, da diese dem Allgemeinwohl dienen. § 32 des Niedersächsischen Straßengesetzes schreibt vor, dass Straßenanlieger Maßnahmen zur Erhaltung und Ergänzung der auf dem Straßenkörper befindlichen Pflanzungen dulden müssen.
Bürgermeister Armin Pollehn betont, dass mit dieser Maßnahme ein klares Zeichen für ein grünes und lebenswertes Burgdorf gesetzt wird und bekräftigt das kommunale Engagement für eine nachhaltige Stadtbegrünung. Die Stadt behält sich vorbehaltlich des schriftlichen Urteils zur Baumfällung vor, ggf. rechtliche Schritte zu prüfen.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Annfrage FDP , Antworttschreiben , Infovorlage.






