Aus dem Tierheim Burgdorf:
Montag, 25.03.2024 - 14:00 Uhr

Schild nach nirgendwo: Straßenbeschilderungen ohne Aussagekraft - Meldungen erwünscht

Straßenbeschilderung ohne Aussagekraft.Aufn.:

Durch die Hannover Region, das Braunschweiger Land, die Lüneburger Heide, die Mittelweser-Region und das Oldenburger Münsterland verläuft die Niedersächsische Spargelstraße über 750 Kilometer durch Niedersachsen. In der Region Hannover verläuft sie durch die Städte und Gemeinen Uetze, Burgdorf, Burgwedel, Wedemark und Wunstorf. Zu Marketingzwecken sind vor Jahren entlang der Straße Schilder aufgestellt worden.

 

Einige dieser Schilder sind allerdings mittlerweile total verblichen und erfüllen nicht mehr ihren Zweck. Unter anderem am Ortsausgang von Dachtmissen in Richtung Hänigsen ist so ein Schild überhaupt nicht mehr lesbar.

 

Darauf aufmerksam geworden hat sich der Burgdorfer CDU-Regionsabgeordnete Oliver Brandt, der den Wahlkreis Burgdorf-Uetze-Lehrte vertritt, bei der Regionsverwaltung über das Antrags- und Überprüfungsverfahren für touristische Straßenbeschilderungen im Allgemeinen erkundigt:

 

Wer alles kann direkt am Straßenrand Beschilderungen aufstellen?

Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden ordnen Verkehrszeichen nach § 45 StVO an. Die Aufstellung und Unterhaltung von Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich Aufgabe des Straßenbaulastträgers bzw. des Eigentümers der Straße nach § 45 Abs. 5 StVO.

 

Im Fall der "Niedersächsischen Spargelstraße" handelt es sich um touristische Hinweisbeschilderung. Die Beschaffung erfolgt nach den gültigen Richtlinien auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde durch die Straßenbaubehörde.

 

Die Aufstellung und Unterhaltung veranlasst die zuständige Straßenbaubehörde. Die Kosten trägt abweichend nach § 51 StVO derjenige, der die Aufstellung beantragt hat. Dies gilt auch für die Kosten der Erstellung, Beschaffung, Aufstellung, Unterhaltung, Reparatur und Demontage.

 

Wie ist das Antragsverfahren geregelt?

Das Antragsverfahren ist nicht gesetzlich festgelegt und wird von jeder Kommune selbst geregelt. Ein Antrag kann üblicherweise formlos eingereicht werden und muss eine ausführliche Begründung enthalten. Im Fall der Spargelstraße beteiligt die untere Straßenverkehrsbehörde neben Polizei und Straßenbaubehörde auch die fachkundigen Stellen, zum Beispiel Tourismusverbände bei der Entscheidung.

 

Welche Vereine oder Firmen haben derzeit eine Genehmigung im öffentlichen Verkehrsraum in der Region Hannover Hinweisschilder aufzustellen?

Neben dem Niedersächsischen Spargelstraße e.V. mit Sitz in Burgdorf sind den Meistereien keine weiteren Vereine im eigenen Zuständigkeitsbereich bekannt. Einzelne touristische Hinweisschilder sind hiervon nicht erfasst.

 

Wer ist für die regelmäßige Überprüfung, die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit von Nicht-Verkehrsschildern zuständig?

Die Baulastträger sind zuständig, die Kosten trägt der Verein.

 

Informiert die Kreisstraßenmeisterei oder die Regionsverwaltung die privaten Vereine und Aufsteller, wenn die Schilder verblichen sind und keine Standfestigkeit mehr haben?

Die Kreisstraßenmeisterei hat auf Anfrage bestätigt, dass im Rahmen der Streckenkontrolle eine Information an den Anlassgeber erfolgt. Sollte ein nicht mehr erkennbares Schild im Verlauf einer Kreisstraße im Regionsgebiet zu finden sein, nimmt die Straßenmeisterei einen direkten Hinweis zur Reparatur gern entgegen.

 

Oliver Brandt, der auch Vorsitzender des Verkehrsausschusses der Region Hannover ist, bittet alle Leser ihm unter Opens window for sending emailoliver.brandt(at)regionsversammlung.de Hinweise auf nicht lesbare oder defekte Hinweis- oder Verkehrsschilder an Kreisstraßen in der Region Hannover mit einer genauen Standortangabe zu mailen. Dies gilt auch für verblichene und nicht mehr lesbare Hinweisschilder der Fahrradregion Hannover. Der Abgeordnete will diese Hinweise dann gesammelt an die Straßenverkehrsbehörde zur Bearbeitung weitergeben.

Kontakt zum Tierheim Burgdorf:
Friederikenstr. 46 - 31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 35 45 (Tierheim) / (05136) 920 43 01 (Geschäftsstelle)
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