Gemeinde Uetze informiert über Neuerungen im Elterngeldgesetz
UETZE
Aus dem Uetzer Rathaus gibt es wichtige Informationen für werdende Eltern bezüglich Neuerungen im Bundeselterngeldgesetz, die ab dem 1. April 2024 gelten. Die Elterngeldstelle der Gemeinde Uetze informiert über die Anpassungen der Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld. Für Alleinerziehende wird die Grenze des zu versteuernden Einkommens auf 150.000 Euro abgesenkt. Für Personen mit einem gemeinsamen Elterngeldanspruch gelten gestaffelte Grenzen: ab dem 1. April 2024 liegt die Grenze bei 200.000 Euro und wird ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro reduziert.
Eine weitere Änderung betrifft den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile, der nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten, bei denen beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können.
Die Gemeindeverwaltung Uetze bietet Beratungen zum Thema Elterngeld an. Interessierte können sich per E-Mail an elterngeld@uetze.de oder telefonisch unter den Nummern 05173/970-053 oder -060 an die Elterngeldstelle wenden.