Wedemark
Dienstag, 06.02.2024 - 13:00 Uhr

Gemeinde Wedemark erlässt neue Solarförderung für nachhaltige Energie

Die Gemeinde Wedemark fördert seit Januar 2024 Solarenergie noch stärker: Speicher für steckerfertige Anlagen werden mit 100 Euro bezuschusst, für Photovoltaik-Dachanlagenspeicher gibt es 300 Euro.

WEDEMARK

Die Gemeinde Wedemark setzt auch 2024 verstärkt auf nachhaltige Energie und unterstützt ihre Bürger beim Ausbau ihrer Solarenergie. Mit zwei neuen Maßnahmen fördert sie den Erwerb und die Inbetriebnahme von Speichern sowohl bei steckerfertigen Solar- als auch bei Photovoltaik (PV)-Dachanlagen.

 

Für Besitzer von steckerfertigen Solaranlagen winkt ein Zuschuss von 100 Euro für die Stromspeicher. Voraussetzungen hierfür sind die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die Installation im Gemeindegebiet der Wedemark und der Anschluss ans Stromnetz. Die geförderte Anlage sollte nach Angaben der Gemeinde Wedemark eine Leistung von 600 bis etwa 800 Watt-Peak haben.

 

Für PV-Dachanlagen beträgt der Zuschuss für Speicher sogar 300 Euro. Auch hier sind die Registrierung im Marktstammdatenregister, die Installation im Gemeindegebiet und der Anschluss ans Stromnetz notwendig. Die PV-Anlage sollte eine Leistung von mindestens vier Kilowatt-Peak aufweisen, und der geförderte Speicher muss ebenfalls mindestens vier Kilowattstunden haben.

 

Bürgermeister Helge Zychlinski unterstreicht die Bedeutung dieser Maßnahmen: "Mit der Förderung von Stecker-Solaranlagen und den dazugehörigen Speichern setzen wir als Gemeinde ein starkes Zeichen für eine nachhaltige Energieversorgung. Die Nutzung der Sonnenenergie ermöglicht es unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht nur aktiv zum Klimaschutz beizutragen, sondern senkt auch effektiv ihre Energiekosten."

 

Diese Förderungen sollen nicht nur den Ausbau der Solarenergie vorantreiben, sondern auch die Bürger ermutigen, ihren Beitrag zu einer umweltfreundlicheren Zukunft zu leisten.

 

Die Gelder für diese Fördermaßnahmen wurden nicht zusätzlich bereitgestellt. Die Mittel wurden umgeschichtet, indem nicht mehr zeitgemäße Förderobjekte gestrichen wurden. Dazu gehören Dämmmaßnahmen oder Fenstereinbauten, bei denen die technischen Standards die Fördervorgaben bereits übertreffen.