Isernhagen
Dienstag, 28.11.2023 - 16:22 Uhr

Der Kinderreisepass wird ab 2024 abgeschafft

ISERNHAGEN

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Der Bundestag hat beschlossen, dass auch Kinder einen normalen Personalausweis oder Reisepass mit Chip benötigen. Dies teilt die Gemeinde Isernhagen mit.

 

Ab Geburt benötigen Kinder somit ein eigenes Reisedokument für Auslandsreisen. Innerhalb der EU reicht ein Personalausweis. Bei Reisen außerhalb der EU wird ein Reisepass benötigt.

 

Kinderreisepässe, die bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt werden, werden bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit anerkannt. Reisepässe und Personalausweise für Kinder unter 24 Jahren haben eine Gültigkeit von sechs Jahren. Die kürzere Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen resultiert aus internationalen Standards für Ausweisdokumente ohne Chip. Im Vergleich zu den zehnjährigen gültigen Ausweisdokumenten für Erwachsene, die mit umfangreichen Sicherheitsmerkmalen und einem Chip ausgestattet sind, bieten Kinderreisepässe weniger Schutz. Dies führt dazu, dass einige Länder weltweit und sogar innerhalb der EU die Kinderreisepässe nicht mehr als gültiges Ausweisdokument akzeptieren.

 

Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses werden unter anderem benötigt: Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, die Geburtsurkunde sowie beide Elternteile oder eine Vollmacht eines Sorgeberechtigten, einschließlich deren Ausweisdokuments. Für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr werden Fingerabdrücke im Personalausweis und Reisepass erfasst; das heißt, das Kind muss bei der Beantragung vor Ort anwesend sein. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert.

 

Zu berücksichtigen ist, dass die Produktionszeit etwa vier Wochen beträgt. Der Termin für die Beantragung eines Ausweisdokuments sollte daher rechtzeitig vereinbart werden. Den Termin können Betroffene über die Terminbuchung auf Opens external link in new windowwww.isernhagen.de buchen.