Burgdorf
Dienstag, 26.09.2023 - 16:23 Uhr

Spannbänder erinnern an den Abstand zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern

Verkehrssicherheitsberaterin der Polizeiinspektion Burgdorf, Lina Schmidt, an dem Spannband in Otze.Aufn.:

OTZE

Die Verkehrssicherheitsberaterin der Polizeiinspektion Burgdorf, Lina Schmidt, hat ein Spannband angebracht, welches an das Einhalten des Abstandes von Kraftfahrzeugführenden zu Fahrradfahrenden erinnern soll. Angebracht wurde das Spannband in Sorgensen, Ortseingang in Richtung Burgdorf, an der Ecke Hauptstraße/Stegefeldbusch.

 

Grund dieser Anbringung ist die länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion "sicher.mobil.leben" 2023 - Aktionstag "Rücksicht im Blick" am 26. September 2023, die kürzlich stattgefundenen SafetyDays sowie ein vor kurzer Zeit verursachter Verkehrsunfall, bei welchem ein Autofahrer den in gleicher Richtung auf dem Fahrradschutzstreifen fahrenden Fahrradfahrer hinten auffuhr und dieser schwer verletzt wurde.

 

Der Fahrradschutzstreifen gehört zu der Fahrbahn und ist durch eine Leitlinie abgetrennt und mit einem Fahrradpiktogramm gekennzeichnet. Er ist vorrangig für die Nutzung durch Radfahrer vorgesehen. "Er darf durch Kraftfahrzeugführende nur befahren werden, wenn dies die Situation erfordert, beispielsweise bei schmaler Fahrbahn mit Gegenverkehr oder beim Abbiegen. Ein durchgängiges Befahren des Schutzstreifens sowie das Parken und kurzfristige Halten darauf sind nicht gestattet", teilt die Polizei mit.

 

Innerorts gilt ein gesetzlich vorgeschriebener seitlicher Überholabstand von 1,5 Metern zu Fahrradfahrern. Außerorts sind es sogar zwei Meter. "Es genügt nicht, einfach nur linksseitig der Schutzstreifen-Markierung zu fahren. Eine Nutzung der Gegenfahrbahn ist häufig nicht vermeidbar, um den erforderlichen Abstand zu den Fahrradfahrenden einhalten zu können. Zudem kann es sein, dass, insbesondere beim Überholen von Elektrofahrrädern, zu früh wieder nach rechts eingeschert wird, da deren Geschwindigkeit oft unterschätzt wird und diese sich somit schnell am Heck des Kraftfahrzeugs befinden", erklärt die Polizei.

 

Ist ein Überholen mit dem geforderten Seitenabstand nicht möglich, muss hinter den Fahrradfahrenden gewartet werden. Dies erfordere ebenfalls einen genügend großen Abstand nach vorne/hinten zwischen den Verkehrsteilnehmern.

 

"Für Radfahrende ist es ratsam, einen Fahrrad- oder Airbaghelm und sichtbare Kleidung, beispielsweise mit reflektierenden Materialen, zu tragen sowie das Fahrrad verkehrssicher auszustatten, um durch die anderen Verkehrsteilnehmenden besser wahrgenommen werden und um Gefahren vermeiden zu können", erklärt die Polizei.

 

Sie betont zum Abschluss: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert eine ständige gegenseitige Rücksichtnahme durch alle Verkehrsteilnehmenden, so die Polizei abschließend."