Isernhagen
Mittwoch, 23.08.2023 - 11:12 Uhr

Gemeinde Isernhagen erinnert Grundstücksbesitzer an ihre Pflichten

ISERNHAGEN

Jeder freut sich über Blumen, Hecken und Bäume in den Gärten und Grünanlagen. Allerdings können Anpflanzungen auch Verärgerungen hervorrufen, wenn die Nutzung von Verkehrsflächen beeinträchtigt wird, Radfahrenden die Zweige ins Gesicht schlagen oder Fußgänger sich nicht begegnen können. Auch die Fahrer der Straßenreinigungsfahrzeuge und der Müllabfuhr werden durch überhängende Anpflanzungen behindert.

 

Das Ordnungsamt der Gemeinde Isernhagen erinnert daher alle Grundstücksbesitzer an ihre Pflicht, Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum nicht hineinragen zu lassen.

 

Die auf Geh- und Radwege überhängenden Äste und Zweige sind bis zu einer Höhe von 2,50 Meter, auf Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 Meter bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

 

Zudem dürfen Verkehrsschilder, amtliche Kennzeichen und Straßenleuchten durch Anpflanzungen nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für die Hausnummerierung.

 

"Ebenso ist die Reinigung der Gehwege immer mehr in Vergessenheit geraten", so die Gemeindeverwaltung. Auch hier sind die Eigentümer in der Pflicht, diesen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Nicht nur während des Herbstes (Laub) und Winters (Schnee) sondern ganzjährig.