Burgdorf
Montag, 31.07.2023 - 14:45 Uhr

Antragstellung für die Balkonsolaranlagenförderung ist ab 7. August, 12 Uhr, möglich

BURGDORF

Der Burgdorfer Stadtrat hat am 29. Juni 2023 beschlossen, Stecker-Solaranlagen, sogenannte Balkonsolaranlagen, im Stadtgebiet Burgdorfs für private Haushalte zu fördern. Der Fördertopf ist mit 25.000 Euro gefüllt. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhund-Prinzip. Interessierte Bürgerhaben die Möglichkeit, Anträge ab dem 7. August 2023 ab 12 Uhr zu stellen. Die Antragstellung ist ausschließlich digital möglich.

 

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Burgdorf, auf die kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann. Gefördert werden fertige Stecker-Solaranlagen, sogenannte Balkonsolaranlagen, für private Haushalte ab 0,25 kWpeak (keine Förderung erhalten Unternehmen und andere). Die einmalige Höchstfördersumme pro Haushalt beträgt maximal 25 Prozent und maximal 200 Euro.

 

Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Eine Anlage (mit Wechselrichter und nötigem Kabel) kostet 600 Euro. Es erfolgt eine Förderung von maximal 150 Euro, was 25 Prozent entspricht.

 

Förderfähig sind alle Anlagen, die im Stadtgebiet von Burgdorf installiert wurden beziehungsweise werden und ab einschließlich dem 29. Juni 2023 erworben wurden. Eine Förderung und die Geldauszahlung erfolgt nur im Nachgang. Voraussetzung hierzu sind unter anderem die vorherige Einreichung von einer Rechnungskopie und ein Foto von der installierten Anlage.

 

Die Förderung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip (also nach zeitlicher Reihenfolge) ab dem 7. August 2023 ab 12 Uhr. Anträge können nur digital (und nicht telefonisch und auch nicht auf dem Postweg oder persönlich) gestellt werden. Anträge, die auf anderen Wegen - das heißt nicht digital und/oder vor diesem Stichtag eingehen - gelten als nicht gestellt und werden auch nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme hiervon gilt für Anträge, die im Zeitraum 29. Juni bis 18. Juli 2023 (16 Uhr) eingegangen sind. Diese müssen nicht erneut gestellt werden.

 

Nicht gefördert werden unter anderem geleaste oder gebrauchte Anlagen, Anlagen, die für Dritte gekauft werden sowie Prototypen, Versuchsanlagen oder selbst gebaute PV-Module oder Ähnliches wie auch Strom-Speicher

 

Nähere Informationen sind der städtischen Homepage unter Opens external link in new windowwww.burgdorf.de/bauen-wirtschaft/umwelt-klima/balkon-solaranlagen/ beziehungsweise dem unter diesem Text befindlichen Fördermerkblatt zu entnehmen. Auch das Antragsformular kann ab 7. August 2023, 12 Uhr, online bearbeitet und für die Antragstellung direkt genutzt werden.

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