Isernhagen
Sonntag, 02.07.2023 - 12:18 Uhr

Grüner Erfolg: Schutz des Altwarmbüchener Sees als Badegewässer

Der Altwarmbüchener See war in den vergangenen beiden Jahren von vermehrtem Wachstum giftiger Blaualgen betroffen.Aufn.:

ALTWARMBüCHEN

In der jüngsten Ratssitzung am vergangenen Donnerstag wurde der grüne Antrag "Badegewässerschutz des Altwarmbüchener Sees" einstimmig beschlossen. Die Gemeinde Isernhagen ist nun aufgefordert, mit der Stadt Hannover ein Fütterungsverbot am Altwarmbüchener See zu erlassen und den See weiter zu untersuchen. Ziel ist es, Nährstoffeinträge in den See und das Wachstum von Blaualgen zu vermeiden. Hierfür soll die Bevölkerung sensibilisiert und auch das Grundwasser untersucht werden. Blaualgen sind giftig für Mensch und Tier. Bei einem größeren Vorkommen von Blaualgen werden Gewässer daher fürs Baden gesperrt.

 

"Die aktuelle Sperrung des Kirchhorster Sees für den Badebetrieb zeigt, wie schnell die Situation an einem Gewässer kippen kann. Wir dürfen nicht auch noch den Altwarmbüchener See verlieren", sagte die Grüne Ratsfrau Jessica Rothhardt. Umso wichtiger sei es, neben Einträgen durch Besucher auch das Grundwasser als Quelle von Nährstoffeinträgen in den Blick zu nehmen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 

Auch mit Blick auf den Antrag der Gruppe Grüne/PARTEI hat die Gemeindeverwaltung sich mit der Stadt Hannover bereits auf eine Machbarkeitsstudie durch ein Fachinstitut verständigt. So sollen konkrete Maßnahmen für eine bessere Gewässerqualität erarbeitet werden. Damit ist aber erst nach der Badesaison 2023 zu rechnen.

 

Hintergrund: 

Der Altwarmbüchener See war immer wieder, vor allem aber in den Sommern 2021 und 2022, von vermehrtem Wachstum giftiger Blaualgen betroffen. Ein Anfang 2021 vorgelegtes Gutachten hat einen überraschend hohen Gesamtphosphor-Gehalt des Sees festgestellt, der im Sediment "geparkt" ist, jedoch unter bestimmten Umständen schnell freigesetzt werden kann und dann zu einem raschen Wachstum von Blaualgen beziehungsweise Cyanobakterien und in der Folge einem Badeverbot führen würde. Handlungen hat das Gutachten bisher nicht ausgelöst.