Isernhagen
Freitag, 30.06.2023 - 11:47 Uhr

Blitzer von Messanhänger kann nun auch als mobile Blitzereinheit eingesetzt werden

Mit der mobilen Anlage können Geschwindigkeitsmessungen auch auf den Gemeindestraßen erfolgen.Aufn.: Gemeinde Isernhagen

ISERNHAGEN

Die Gemeinde Isernhagen stellt ihren vorhandenen Blitzanhänger für längere Zeiträume an den dafür genehmigten Stellen auf. Die Blitzereinheit aus dem Anhänger wird seit kurzem zudem auch als mobile Blitzereinheit auf einen Stativ benutzte. Dieses geschehe nach Angaben der Gemeindeverwaltung vorrangig an den dafür genehmigten Stellen und somit den Gemeindestraßen. "Hierdurch kann bedarfsgerechter die Verkehrsüberwachung da durchgeführt werden, wo die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigt sein kann", teilt die Gemeinde Isernhagen mit.

 

Seit dem 1. Januar 2002 ist die Gemeinde Isernhagen für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Hierzu wurde im Jahr 2002 ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät beschafft, welches 2010 durch ein Nachfolgemodell ersetzt wurde. Im Jahr 2021 wurde zusätzlich ein sogenannter Messanhänger beschafft, der überwiegend an Messpunkten an Kreisstraßen und Landesstraßen eingesetzt wird.

 

Nach einer Überprüfung der auch hier bislang eingesetzten mobilen Anlage durch die Physikalisch Technische Prüfungsanstalt durfte das mobile Gerät aufgrund möglicher Fehlertoleranzen ab März 2021 nicht mehr eingesetzt werden, teilt die Gemeinde Isernhagen mit. Für die Geschwindigkeitsüberwachung insbesondere auf den Gemeindestraßen stand somit nur noch der Messanhänger zur Verfügung. Durch die Beschaffung zusätzlichen Equipments könne die im Messanhänger verbaute Einheit nun auch mobil außerhalb des Anhängers verwendet werden, erklärt die Gemeindeverwaltung.

 

"Ziel der Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Unfallprävention. Wer sich die vorgeschriebenen Tempolimits hält, den wird es nicht stören", erklärt die Gemeinde Isernhagen. Sie bittet zur Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmern um Einhaltung der jeweils geltenden Verkehrsvorschriften.