Isernhagen
Dienstag, 27.06.2023 - 11:03 Uhr

Altwarmbüchen mit dem ersten Fahrradschutzstreifen in der Gemeinde

In Altwarmbüchen ist nun der erste Fahrradschutzstreifen der gemeinde Isernhagen eingerichtet worden.Aufn.:

ALTWARMBüCHEN

"Der neue Fahrradschutzstreifen in der Ortslage Altwarmbüchen, entlang der K114, beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger und wirft Fragen nach der richtigen Verhaltensweise der Verkehrsteilnehmenden auf", so die Co-Vorsitzende von Bündis90/Die Grünen in Isernhagen, Dr. Annette Heuer.

 

Während der Ortsratssitzung Altwarmbüchen am 20. Juni 2023 wurden daher die vielen Fragen der Einwohner von der Verwaltung und Politik beantwortet: In südliche Fahrtrichtung, von der Endhaltestelle Stadtbahn in Richtung Zentrum Altwarmbüchen, wurde rechtsseitig ein sogenannter Fahrradschutzstreifen, in weiten Teilen auch rot markiert, erstellt. Diesen müssen Radfahrer auch benutzen und somit auf der Straße fahren. Ausnahme sind Kinder und deren Begleitperson. Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Fußweg fahren und Kinder bis 10 Jahren dürfen auf dem Fußweg fahren. In die Gegenrichtung sind Fahrrad Piktogramme auf der Straße erstellt worden, auch hier darf beziehungsweise soll grundsätzlich die Straße benutzt werden. Eine Verpflichtung besteht aber nicht, da die Straßenbreite nicht ausreichend war, um ebenfalls einen Schutzstreifen anzulegen. 

 

Der Weg, der neben der Fahrbahn verläuft, ist seit vergangener Woche in südliche Fahrtrichtung ein reiner Fußweg, auf dem Radfahrer nicht mehr zugelassen sind. Das Schild "Radfahren frei" ist demontiert worden. In nördliche Richtung ist das Befahren mit Fahrrad weiter erlaubt, aber wie zuvor haben auf dem Weg die Fußgänger Vorrang und Radfahrende dürfen nur Schritttempo fahren. 

 

"Die Anschlüsse der Fahrradschutzstreifen zu den Radwegen sind noch suboptimal", so das grüne Ortsratsmitglied Tobias Rothhardt. Er verweist darauf, dass der Radweg entlang der K114 in Richtung Isernhagen K.B. voraussichtlich ab Herbst komplett erneuert und dann die Anschlüsse der Radwegeführung angepasst werden.

 

Von der Verwaltung wurde auch die Frage beantwortet, wie sich Autofahrer korrekt verhalten. Da der Fahrradschutzstreifen keine durchgezogene Linie hat, dürfen Kraftfahrzeuge im Begegnungsfall auf den Schutzstreifen ausweichen. Radfahrern ist dabei aber grundsätzlich Vorrang zu gewähren und beim Überholen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.