Burgwedel
Donnerstag, 30.03.2023 - 16:17 Uhr

Anmeldung der schulpflichtigen Kinder in den Grundschulen der Stadt Burgwedel

BURGWEDEL

Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2024/2025 findet in den Burgwedeler Grundschulen im April und Mai statt. Anzumelden sind alle Kinder, die zwischen dem 2. Oktober 2017 und 1. Oktober 2018 geboren sind. Weiterhin können Kann-Kinder, die zum Schuljahr 2024/2025 eingeschult werden sollen, angemeldet werden.

 

Alle Eltern erhalten spätestens bis zum 19. April 2023 einen Brief der zuständigen Schule mit allen wichtigen Informationen und Formularen. Die Kinder können an der für sie künftig zuständigen Burgwedeler Grundschule an verschiedenen Tagen im Sekretariat angemeldet werden.

 

Die Grundschule Großburgwedel bietet die Anmeldung am Montag, 24. April, von 13 bis 17 Uhr und am Dienstag, 25. April, von 9 bis 14 Uhr an. Die Burgschule Kleinburgwedel hat die Anmeldung am Dienstag, 18. April, von 8:30 bis 15 Uhr und am Mittwoch, 19. April, von 8:30 bis 15 Uhr. In der Grundschule Wettmar sollten die Anmeldungen online vorgenommen werden. Die Sonnenblumenschule Thönse bietet die Anmeldung am Dienstag, 25. April, von 8:30 bis 11:30 Uhr und am Mittwoch, 26. April, von 8:30 bis 11:30 Uhr oder nach telefonischer Terminvereinbarung an. Die Maria-Sibylla-Merian Grundschule Fuhrberg hat die Anmeldung am Montag, 24. April, von 9 bis 12 Uhr und am Dienstag, 25. April, von 14 bis 17 Uhr.

 

Da die Sprachstandsfeststellung im Kindergarten stattfindet, müssen die Kinder bei der Anmeldung nicht dabei sein. Eine Kopie der Abstammungsurkunde des Kindes ist mitzubringen. Weiterhin müssen die Erziehungsberechtigten, falls vorhanden, Gerichtsurteile oder -beschlüsse zum Sorgerecht sowie Erklärungen zur elterlichen Sorge vom Jugendamt mitbringen. Zusätzlich ist auf Grundlage des am 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes ein Nachweis über die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorzulegen.

 

Für Flexikinder, die zwischen dem 2. Juli und 1. Oktober 2018 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung bis zum 1. Mai 2024 gegenüber der zuständigen Schule um ein Jahr hinausschieben. Alle betroffenen Familien erhalten im Januar 2024 ein entsprechendes Informationsschreiben der Stadt Burgwedel.

 

Auch wenn die Einschulung erst zum Schuljahr 2024/2025 stattfindet, ist die Schulanmeldung zum Schuljahr 2023/2024 an der zuständigen Schule vorzunehmen.

 

Flüchtlingskinder können jederzeit, auch kurzfristig, an den Grundschulen angemeldet werden. Erste Anlaufstelle hierfür ist die Stadt Burgwedel. Hier muss zunächst die Registrierung sowie das Ausstellen einer Meldebescheinigung erfolgen. Das Team der Stadt Burgwedel unterstützt bei der Schulanmeldung und stellt den Kontakt zur Schule her.