Wedemark
Donnerstag, 02.03.2023 - 09:24 Uhr

Windkraft im Forst Rundshorn: Gemeinde schlägt Flächennutzungsplan-Änderung vor

Auf dem Weg der Wedemark zur bilanziellen Klimaneutralität sollen Windkraftanlagen im Forst Rundshorn einen entscheidenden Beitrag leisten. Die Gemeinde hat das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung eingeleitet.

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Im Rahmen der Bemühungen zur Energiewende sind inzwischen zahlreiche gesetzliche Vorgaben geändert und auch neu geschaffen worden, die einen beschleunigten Ausbau der Windenergienutzung zum Ziel haben. Die Verwaltung legt den politischen Gremien deshalb derzeit eine Beschlussvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplans vor.

 

"Schon im Gemeindeentwicklungsplan, der nach einem ausgiebigen Bürgerbeteiligungsprozess vom Rat verabschiedet und Ende 2016 veröffentlicht wurde, ist der Ausbau von Windenergie als wichtig erachtet worden", blickt Helge Zychlinski zurück. "Schon damals sah der Plan vor, dass weitere Windkraftstandorte geplant werden sollen, um energieneutral werden zu können."

 

Die Zeit sei nun gekommen, bemerkt der Bürgermeister, das Plangebiet geeignet: Die Flächen im Nordosten der Gemeinde zeichneten sich durch relative Siedlungsferne aus. Dort geben es kaum Anwohner, die durch die Anlagen gestört werden würden. "Wenn sich die Politik zur Windkraft vor Ort bekennt, kann das Projekt sogar recht schnell in Angriff genommen werden", erklärt Helge Zychlinski. "Für die dort gelegenen Flächen jenseits der Autobahn hat der potenzielle Partner, die enercity Erneuerbare GmbH, bereits mit der überwiegenden Zahl der Grundstückseigentümer Vereinbarungen getroffen, die die mögliche Aufstellung von Windkraftanlagen ermöglichen würden. Langwierige Verhandlungen blieben dem Vorhaben erspart."

 

Die Flächen liegen, wie auch das bestehende Vorranggebiet bei Elze / Meitze, in der Schutzzone III A des Wassergewinnungsgebietes "Fuhrberger Feld". Teile der Gebiete sind auch Wald. Bis auf die nördliche, abgesetzte Teilfläche und einen kleinen Bereich ganz im Osten liegen die Flächen im Landschaftsschutzgebiet "Forst Rundshorn - Fuhrberg". Durch Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sind in Landschaftsschutzgebieten Windenergieanlagen nicht verboten, wenn sich der in einem Windenergiegebiet befindet. Anders als bisher kann die Gemeinde für ihre Überlegungen somit auch auf Landschaftsschutzgebiete zurückgreifen. "Außerdem gehen wir davon aus, dass eine Beeinträchtigung des Wasserchutzgebietes nicht besteht", versichert Bürgermeister Helge Zychlinski.