Uetze
Freitag, 24.02.2023 - 13:12 Uhr

Gemeinde Uetze weist auf die Beseitigung von Hundekot hin

UETZE

Aufgrund der Meldung mehrerer Bürger bittet die Gemeinde Uetze alle Hundehalter, auf ihren Spaziergängen darauf zu achten, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde mittels Kotbeuteln zu entfernen. Die Kotbeutel müssen nicht mit nach Hause genommen werden, sondern dürfen in öffentlichen Müllbehältern entsorgt werden. Für Personen, die ihre Beutel versehentlich vergessen haben, steht am Fuhsepark ein öffentlicher Hundekotbeutelspender zur Verfügung.

"Neben der Geruchsbelästigung wird der Hundekot insbesondere bei gärtnerischen Tätigkeiten wie zum Beispiel der Mahd der Grünflächen zum Ärgernis. Arbeitsgeräte und Bekleidung werden verschmutzt und können nicht immer Vorort gereinigt werden", so die Gemeindeverwaltung. Aus medizinischer Sicht entstehe zudem ein erhöhtes Infektionsrisiko, welchem Gemeindemitarbeiter, Kinder, ältere oder immungeschwächte Menschen ausgesetzt werden.

Es ist nicht erlaubt, vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle wie Tierkot an nicht dafür vorgesehene Orte zu hinterlassen. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Gemäß der Straßenreinigungssatzung liegt die Reinigungspflicht für Straßen, Wege und Plätze in geschlossenen Ortschaften grundsätzlich auf den Anliegern, dies entbindet jedoch nicht von dem Verursacherprinzip und der Verantwortung bei vermeidbaren Verunreinigungen.

Bei Fragen kann sich an die Gemeindeverwaltung unter Telefon 05173/970-255 oder -256 und per Mail an Opens window for sending emailstrasse-und-umwelt(at)uetze.de gewendet werden.