Isernhagen
Freitag, 13.01.2023 - 14:48 Uhr

Gemeinde Isernhagen sucht Schöffinnen und Schöffen

Bewerbungen für das Schöffenamt möglich

ISERNHAGEN

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden für die Gemeinde Isernhagen insgesamt 14 Personen, die dem Amtsgericht Burgwedel und dem Landgericht Hannover vorgeschlagen werden können. Interessenten können sich unter Opens external link in new windowservice.isernhagen.de oder mit Hilfe eines ausdruckbaren Antrages der auf der Internetseite der Gemeinde zu finden ist, bis zum 10. April 2023 bei der Gemeinde Isernhagen, Ordnungsamt, Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen, Opens window for sending emailordnungsamt(at)isernhagen.de, bewerben.

 

Der Gemeinderat stellt aus den eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste zusammen, welche dem Gericht vorgelegt wird. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen und -schöffinnen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.