Isernhagen
Donnerstag, 12.01.2023 - 16:43 Uhr

Stellplatzsatzung tritt in Kraft

ISERNHAGEN

Am 17. November 2022 hat der Rat der Gemeinde Isernhagen eine Satzung über die erforderliche Anzahl an Stellplätzen für Kraftfahrzeuge beschlossen. Die Satzung tritt am morgigen Freitag 13. Januar 2023, einen Tag nach ihrer heutigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Region, in Kraft.

 

Die Stellplatzsatzung regelt, in welcher Anzahl Stellplätze für Kraftfahrzeuge im Rahmen eines Bauvorhabens mit Wohnnutzung errichtet werden müssen. Ziel der Satzung ist, dass der öffentliche Straßenraum von ruhendem Verkehr und Parksuchverkehr entlastet wird, indem bei Errichtung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden die erforderlichen Stellplätze auf den jeweiligen Baugrundstücken geschaffen werden.

 

Die Stellplatzsatzung greift nicht nachträglich in den Bestand ein und ist deshalb für Eigentümer von Bestandsgebäuden zunächst nicht relevant. Für zukünftige Bauherren und beauftragte Planer und Architekten ist die Satzung einzuhalten. Im Rahmen der Baugenehmigung muss der Stellplatznachweis auf Grundlage der Zahlen der Stellplatzsatzung erbracht werden. Die Satzung ist für alle Neubauvorhaben relevant aber auch bei Erweiterungen und Änderungen von Wohngebäuden, insofern sich die Anzahl der Wohneinheiten erhöht und ein Stellplatznachweis erforderlich wird.

Weitere Informationen sind der Stellplatzsatzung mit Anlage des Geltungsbereiches sowie einer Handreichung unter Opens external link in new windowwww.isernhagen.de zu entnehmen.