Burgdorf
Donnerstag, 05.01.2023 - 09:51 Uhr

Stadt Burgdorf sucht Schöffinnen und Schöffen

BURGDORF

Für das Amt als Schöffen werden Personen im Alter zwischen 25 und 69 Jahren gesucht, die am Amtsgericht Burgdorf und Landgericht Hildesheim als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

 

Der Rat der Stadt Burgdorf und der Jugendhilfeausschuss schlagen mindestens doppelt so viele Kandidaten wie benötigt werden dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzsschöffen wählen wird.

 

In die Vorschlagsliste in Erwachsenenstrafsachen sind mindestens 16 Personen und in Jugendstrafsachen sind mindestens 8 (4 weiblich/4 männlich) Personen für den Bereich der Stadt Burgdorf aufzunehmen.

 

Gesucht werden Bewerber, die in der Stadt Burgdorf mit seinen Ortsteilen wohnen und am 1. April 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und andere) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

 

Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

 

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn Angeklagte auf Grund ihres Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

 

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen die Stimmen beider Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

 

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf die Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Interessenten können sich für das Schöffenamt bis zum 18. März 2023 in Erwachsenenstrafsachen bei der Abteilung Ordnung der Stadt Burgdorf, Herrn Schumacher, Telefon 05136/898-223, und in Jugendstrafsachen bei der Jugendverwaltung der Stadt Burgdorf, Frau Heske, Telefon 05136/898-318, bewerben. Hier gibt es auch die Bewerbungsunterlagen.

 

Weitere Informationen stehen auch unter Opens external link in new windowwww.schoeffenwahl.de zur Verfügung.