Uetze
Donnerstag, 29.12.2022 - 13:33 Uhr

Gemeinde Uetze gibt allgemeine Informationen zur Entsorgung von Abfällen

UETZE

Die Gemeinden der Region Hannover haben jährlich hohe Ausgaben, um sogenannte "wilde Deponien" entfernen zu lassen. Ansammlungen von Müll an Waldrändern, Streuobstwiesen und vielen anderen Grünflächen sind ein Ärgernis für Privatpersonen, sowie öffentlichen Dienstleister und können die Umwelt stark belasten. Das illegale Ablagern von Abfall lässt Schadstoffe wie Öl, Benzin oder Pflanzenschutzmittel aus den Abfällen in die Natur entweichen und birgt eine Gefahr für die umliegende Tier- und Pflanzenwelt, kann in das Grundwasser einsickern und dies kontaminieren. Auch eine Geruchsbelästigung oder Brandgefahr kann unter ungünstigen Bedingungen entstehen. Verursacher können selbst bei Unwissenheit je nach Schwere der Tat, mit einem Bußgeld bis zu mehreren Tausend Euro auferlegt werden. Aus diesem Grund informiert die Gemeinde Uetze über die aktuellen Möglichkeiten zur Entsorgung. 

 

Sperrabfallmengen bis zu fünf Kubikmeter sollten über die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) online unter Opens external link in new windowwww.aha-region.de/abfaelle-und-wertstoffe/sperrabfaelle/online oder unter 0800/9991199 beantragt werden. Altreifen müssen bei Mülldeponien beziehungsweise über den Auto- oder Reifenhandel entsorgt werden.

 

Die Grüngut-Annahmestelle in Dollbergen ist seit Mai 2022 geschlossen. Die Abgabe von Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, sowie Laub aus Privathaushalten bis zu 1 Kubikmeter ist weiterhin in Eltze (Warmser Weg) und in Hänigsen (Burgdorfer Berg, etwa 100 Meter hinter dem Ortsausgang in Richtung Dachtmissen) gewährleistet. Die Öffnungszeiten sind Mittwoch von 16 bis 18 Uhr sowie Sonnabend von 9 bis 12 Uhr. Alternativ werden beim Bauhof Uetze jeden Sonnabend von 10 bis 12 Uhr Grünabfälle angenommen. Wichtig: Rasenschnitt und andere Bioabfälle/Lebensmittelreste werden nicht angenommen. Diese sind über die Grüne Tonne zu entsorgen oder auf dem eigenen Grundstück zu verwerten.

 

Eine Nutzung von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren ist nicht genehmigungspflichtig und ökologisch von Vorteil. Rasenschnitt darf nach der Mahd als natürlichen Dünger auf den eigenen Grünflächen verteilt oder als Rasenmulch unter Sträuchern beziehungsweise Hecken genutzt werden. Ähnlich wie die Brennnesseljauche ist auch Rasenschnitt geeignet, natürlichen Flüssigdünger herzustellen.