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Dienstag, 01.11.2022 - 13:41 Uhr

Arbeitslosengeld - Anspruch, Anträge und Dauer

Aufn.: Pixabay

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Wenn man seinen Arbeitsplatz verloren hat, ist das erstmal ein Schock. Doch es gibt Hilfe in Form des Arbeitslosengeldes. Was ist wichtig im Zusammenhang mit Anspruch, Anträgen und Dauer? 

 

Kündigung erhalten - was ist zu tun?

Nach Erhalt der Kündigung, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Es gilt zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist. Dies zu bewerten, ist nicht so leicht. Gewerkschaften oder Fachanwälte helfen hier. Bis hierzu eine Entscheidung, notfalls vor einem Arbeitsgericht getroffen wird, kann es dauern und es ist wichtig, die Pflichten der Arbeitslosmeldung, der Suche nach einem neuen Job und der Beantragung des Arbeitslosengeldes nachzukommen. 

 

Arbeitstlosmeldung 

Jeden Monat werden in Deutschland Tausende von Menschen entlassen. Die meisten von ihnen haben bereits einen neuen Job gefunden, bevor ihr Arbeitslosengeldantrag überhaupt bearbeitet wird. Die Meldung als Arbeitsloser muss drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen, Ausnahme, es wird in der Probezeit gekündigt, dann sofort nach Erhalt der Kündigung. 

 

Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, ist es wichtig, dass sie sich so schnell wie möglich um eine neue Stelle bemühen. Je früher es einen neuen Job gibt, desto schneller ist die Arbeitslosigkeit beendet und eventuell ist es sogar möglich, nahtlos in eine neue Stelle zu wechseln. 

 

Arbeitslosengeld: Ein Überblick

Das Arbeitslosengeld ist eine wichtige Absicherung, die Arbeitnehmern hilft, wenn sie ihren Job verlieren. In Deutschland gibt es zwei Arten von Arbeitslosengeld: das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II. Arbeitslosengeld I wird auch als Erwerbsunterstützung bezeichnet und ist eine soziale Sicherung, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) an Arbeitnehmer gezahlt wird, die ihren Job erst kürzlich verloren haben. 

 

Es besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

 

  • Arbeitnehmer haben lange genug gearbeitet, um den Anspruch erworben zu haben.
  • Personen sind arbeitslos, stehen der Vermittlung zur Verfügung und suchen aktiv eine neue Stelle.
  • Arbeitsuchende sind bereit, angemessene Arbeit anzunehmen.

 

Die BA (Bundesagentur für Arbeit) prüft dann den Antrag und entscheidet, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Wenn ja, wird es bewilligt und das Geld überwiesen. 

 

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel dem Verdienst und der Lebenssituation (Beziehungs- und Erziehendenstatus).

 

Das Arbeitslosengeld I wird in der Regel für maximal 12 Monate gezahlt. Ausnahmen gibt es für ältere Arbeitnehmer.

 

Arbeitslosengeld II ist ein staatliches Hilfsprogramm, das an arbeitslose Menschen gezahlt wird, um ihnen zu helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Es gilt auch als Grundsicherung und kann zusätzlich zu einem sehr geringen Arbeitslosengeld I gezahlt werden. In diesem Artikel werden wir uns hauptsächlich mit Arbeitslosengeld I beschäftigen.

 

Arbeitslosengeld: Wie beantrage ich es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Arbeitslosengeld zu beantragen. Die häufigste ist wohl online über das Webportal der BA. Alternativ kann man auch persönlich vorbei gehen oder die Unterlagen per Post schicken. Welche Variante man wählt, ist letztlich egal – Hauptsache ist, dass der Antrag rechtzeitig und vollständig eingereicht wird.

 

Wer den Antrag persönlich stellen möchte, sollte sich vorher telefonisch über die Öffnungszeiten des Arbeitsamtes informieren und ob es einen Termin braucht. Tatsächlich ist es ratsam, den Antrag persönlich abzugeben und gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Behörde durchzugehen, weil so direkt erkannt wird, ob noch etwas fehlt oder Korrekturen bei falsch eingegebenen Daten vorgenommen werden können.

 

Als Arbeitsuchender hat man nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Ein Recht ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld I sofern die Voraussetzungen vorliegen. Die Antragsbearbeitung dauert oft lange, daher sollte sofort nach Bekanntwerden alles in die Wege geleitet werden, damit der Antrag mit Eintritt in die Arbeitslosigkeit auch entschieden ist. 

 

Es sind zahlreiche Unterlagen erforderlich. Besser ist es, ein Dokument mehr beizulegen, als später etwas nachreichen zu müssen, weil dies den Entscheid über einen Antrag verzögert. 

 

Mit Erhalt der Kündigung, gelten Arbeitnehmer als von Arbeitslosigkeit bedroht und haben bereits Ansprüche auf diverse Leistungen der Agentur für Arbeit (Weiterbildungsförderung, Beratung, Unterstützung bei der Jobsuche). 

 

Einen neuen Job finden

Die meisten Menschen, die arbeitslos werden, wollen so schnell wie möglich einen neuen Job finden. Das ist verständlich, denn niemand möchte länger als notwendig ohne Einkommen sein. Die Suche nach einem neuen Job ist aber oft gar nicht so einfach. Um erfolgreich zu sein, müssen Arbeitsuchende einige Dinge beachten. 

 

Bewerbungsunterlagen

Zunächst einmal sollte der Lebenslauf so aktuell und vollständig wie möglich erstellt werden. Alle Angaben, die gemacht werdmüssen en, richtig und aktuell sein, was durch eine Unterschrift auch bestätigt wird. Wenn der Lebenslauf Lücken aufweist, sollten diese erklärt werden. Vorangegangene Zeiten der Arbeitslosigkeit werden erwähnt, nur länger andauernde Arbeitslosigkeit muss näher behandelt werden (Fortbildungen, Praktika).

 

Vermittlungsunterstützung

Es gibt den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, der bei der Agentur für Arbeit beantragt werden kann. Damit können Personalvermittler, Headhunter etc. aufgesucht und beauftragt werden. 

 

Es ist auch ratsam, sich bei verschiedenen Personalsuchdiensten oder Online-Jobbörsen zu registrieren. Auf diese Weise können Arbeitsuchende leichter von Unternehmen gefunden werden, die auf der Suche nach qualifiziertem Personal sind. 

 

Stellensuche analog und digital

Die Stellensuche kann in Zeitungen oder im Internet stattfinden. Wer sehr spezifische Branchenkenntnisse hat, sollte auch in Fachzeitschriften suchen, denn dort wird oft nach Fachkräften gesucht. 

Im Internet haben sich inzwischen auch Angebote wie eBay Kleinanzeigen, Facebook und andere soziale Medien als geeignete Kanäle zur Jobsuche etabliert. Dort, wo Stellengesuche nicht kostenpflichtig sind, kann es sich auch lohnen, selbst ein Gesuch zu erstellen. 

 

Zeitarbeit und befristete Verträge

Zeitarbeitsfirmen bieten mehr als man denkt. Zeit- oder Leiharbeit ist in Deutschland umstritten. Viele Arbeitnehmer möchten sich erst bei solchen Firmen bewerben, wenn sie sonst nichts anderes finden. Doch Zeitarbeitsfirmen werden oft unterschätzt. Gerade gering qualifizierte Arbeitsuchende, die nur Mindestlohn bekommen, haben mit den Tarifverträgen der Zeitarbeitsfirmen oft einen minimal höheren Verdienst. Doch wirklich interessant ist ein ganz anderer Aspekt. Wer steht mit Unternehmen in Kontakt, die händeringend Leute suchen? Die Zeitarbeitsfirmen. Gut qualifizierte Fachkräfte, sollten dort vorstellig werden und sagen, dass sie bevorzugt für eine Direktvermittlung zur Verfügung stehen. Denn die sind gar nicht so selten und die Zeitarbeitsfirmen erhalten auch für die direkte Vermittlung von Bewerbern ein Honorar von den Unternehmen. Daher kann eine Personalleasingfirma Türöffner ins Wunschunternehmen sein. 

 

Gleiches gilt für befristete Verträge. Zeitliche Befristungen sind unbeliebt, doch oft treten unvorhergesehene Veränderungen ein, die dazu führen, dass Verträge entfristet werden. Schlägt man befristete Angebote aus, können einem Chancen entgehen.