Uetze
Montag, 16.05.2022 - 17:32 Uhr

Gemeinde Uetze erinnert an den Leinenzwang für Hunde im Wald und in der freien Landschaft

UETZE

Vom 1. April bis 15. Juli gilt die Brut-, Setz und Aufzuchtzeit. In dieser Zeit dürfen Hundebesitzer ihre Vierbeiner nicht frei herumlaufen lassen. Wildlebende Tierfamilien brauchen in dieser Zeit besonders viel Schutz und Ruhe.

 

Gesetzlich verankert ist der Leinenzwang in dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Die Gemeinde Uetze bittet daher alle Hundebesitzer, den Vorgaben nachzukommen und ihre Hunde bis zum 15. Juli nur noch angeleint in der freien Natur zu führen. Von der Regelung profitieren vor allem Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz oder Lerche. Aber auch etwa Rehkitze oder kleine Häschen werden so geschützt.

 

Wo müssen Hundehalter anleinen?

In der freien Landschaft. Zur freien Landschaft gehören neben den Flächen des Waldes zusätzlich die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerörtlichen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein.

 

Gibt es Ausnahmen?

Für ausgebildete Blindenführhunde oder für Hunde, die zur Dienstausübung eingesetzt werden, beispielsweise durch Jagdberechtigte, Rettungsdienste, Polizei oder Zoll, gilt der Leinenzwang nicht.

 

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße gegen den Leinenzwang stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.