Wedemark
Dienstag, 13.07.2021 - 14:05 Uhr

Akuthilfen für pflegende Angehörige verlängert bis zum 31. Dezember 2021

REGION

Ungefähr vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und versorgt und die Corona-Pandemie belastet diese Familien schwer. Die bereits geltenden Akuthilfen für pflegende Angehörige, die bislang bis zum 30. Juni 2021 galten und Hilfen während der Pandemie bieten, sind verlängert bis zum 31. Dezember 2021, wie die Gemeinde Wedemark mitteilt.

 

Im Akutfall besteht die Möglichkeit, kurzzeitig eine Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen, statt 10 Tagen, in Anspruch zu nehmen. Sollte ein Engpass in der Pflege im Zuge der Pandemie entstehen den nur Angehörige auffangen können, bietet die Verlängerung auch hier die Möglichkeit des vereinfachten Zugangs zum Pflegeunterstützungsgeld. Bis zum 31.Dezember 2021 können Beschäftigte das Pflegeunterstützungsgeld insgesamt bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch nehmen, bereits genutzte Tage werden angerechnet. "Das können auch geringfügig Beschäftigte und Rentnerinnen beziehungsweise Rentner, die eine Beschäftigung ausüben, in Anspruch nehmen", erläutert Silke Steffen-Beck, Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Wedemark. Das Pflegeunterstützungsgeld muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

 

Berufstätige, die aufgrund der Sonderregelungen Freistellungen in Anspruch genommen haben oder aktuell nehmen, haben die Möglichkeit, "restliche" Monate, die ihnen für eine Freistellung darüber hinaus zuständen, auch nach dem 31. Dezember 2021 in Anspruch zu nehmen. Diese Restzeiten bleiben bis zu 24 Monate erhalten.

 

"Die Flexibilisierungen, wie eine kürzere Frist für die Ankündigung der Familienpflegezeit oder auch die Möglichkeit, diese per E-Mail anzukündigen, gelten bis zum 31. Dezember 2021 und entlasten zumindest punktuell an dieser Stelle Berufstätige mit dieser doppelten Belastung, vor der sie akut stehen", sagt Silke Steffen-Beck.

 

"Wer berufstätig ist und Angehörige pflegt, muss flexibel auf neue Pflegesituationen reagieren können und ist auf eine gute Vereinbarkeit von Pflege und Beruf angewiesen", führt die Gleichstellungsbeauftragte weiter aus. "Nach wie vor ist das vornehmlich ein Thema, das Frauen betrifft, da sie auch überwiegend Angehörige pflegen. Die Maßnahmen sind eine Unterstützung für die Personen, die Pflege leisten. Dass in diesem Bereich viel mehr getan werden muss, liegt nicht erst seit der Pandemie auf der Hand", konkretisiert Silke Steffen-Beck.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Pflege stehen unter anderem auf der Internetseite Opens external link in new windowwww.wege-zur-pflege.de zur Verfügung. Sie wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betrieben.