Burgdorf
Dienstag, 23.10.2018 - 20:16 Uhr

"Vererben und Erben": Dem Nachlass ein sicheres rechtliches Fundament geben

Zweiteiliger VVV Ü 50-Vortrag am 22. und 29. November im StadtHaus

VVV Ü 50-Vortrag im StadtHausAufn.: Joachim Lührs

BURGDORF

Am Donnerstag, 22. und 29. November 2018, lädt VVV Ü 50 - Club für aktive (Un)Ruheständler zu dem zweiteiligen Vortrag "Wer beerbt mich und wer ist wie erbberechtigt? - ein Testament richtig verfassen und verstehen" ein. Beginn ist jeweils um 18.30 Uhr im Veranstaltungszentrum StadtHaus, Sorgenser Straße 31. Als Referent tritt der Rechtsanwalt und Notar Markus Wzietek auf. Teilnehmerkarten sind bei Bleich Drucken und Stempeln, Braunschweiger Straße 2, Telefon 05136/1862, erhältlich. VVV-Mitglieder erhalten Ermäßigungen.

 

Schätzungsweise 80 Prozent aller ohne juristische Unterstützung erstellten Testamente sind fehlerhaft und damit im Zweifelsfall anfechtbar. Deshalb ist es angebracht, den juristischen Beistand eines Notars oder Fachanwalts in Anspruch zu nehmen, um eventuellen Erbstreitigkeiten schon im Vorfeld die Grundlage zu entziehen. Die Experten sorgen dafür, dass die Absichten des Erblassers in eine einwandfreie juristische Sprache einfließen, die allen rechtlichen Vorgaben standhält.

 

Was es dabei zu beachten gilt, verrät der zweiteilige Vortrag. Am 22. November geht es zunächst um die gesetzliche Erbfolge, die in den § 1924 bis § 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist. Dessen Bestimmungen sind anzuwenden, wenn ein Verstorbener kein Testament hinterlassen oder ein Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat. Sie begünstigen zuerst die in gerader Linie mit ihm blutsverwandten Kinder, Enkel und Urenkel. Was dies für andere Verwandte und für den hinterbliebenen verheirateten oder einen geschiedenen Ehepartner bedeutet, erläutert der Referent im weiteren Verlauf seiner Ausführungen. Im Fokus stehen ferner das Pflichtteilsrecht, die Erbengemeinschaft, die Unterschiede zwischen einem Vermächtnis und einer Erbschaft und die auf die Erben zukommende Steuerbelastung.

 

Am 29. November geht es um die "Gewillkürte Erbfolge", bei der die konkreten erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch ein Testament oder dessen Alternativen im Mittelpunkt stehen. Dabei geht es auch um ein Mustertestament für Ehegatten, das die Voraussetzungen für die gegenseitige alleinige Erbfolge beim Ableben eines Ehepartners schafft. Die Teilnehmer erfahren zudem, in welchen Fällen ein Pflichtteilverzichtsvertrag in Frage kommen würde und worin die Besonderheiten einer Vor- und Nacherbfolge liegen.