Lehrte
Montag, 29.06.2015 - 12:31 Uhr

Wechsel im Schiedsbezirk Lehrte I

Die Schiedspersonen im Lehrter Stadtgebiet (von links): Paul Janssen (Schiedsbezirk III), Sven Hammelmann (Stadt Lehrte), Christine Reißmann (Schiedsbezirk I) und Björn Rohloff (Schiedsbezirk II)Aufn.:

Lehrte

Nachdem Ende vergangenen Jahres der Schiedsmann des Schiedsbezirkes Lehrte I (Ahlten und Lehrte) sein Amt niedergelegt hatte, wurde Anfang 2015 das Auswahlverfahren zur Neubesetzung dieses Amtes durchgeführt. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen und Bewerbern hat der Rat der Stadt Lehrte in seiner Sitzung am 6. Mai Christine Reißmann einstimmig zur neuen Schiedsperson für diesen Bezirk gewählt. Nach der eidlichen Verpflichtung durch den Direktor des Amtsgerichtes Lehrte wurden ihr alle notwendigen Unterlagen durch die Stadt Lehrte übergeben, so dass sie ihr Ehrenamt ab sofort ausüben kann.

 

Für den Schiedsbezirk II (Aligse, Kolshorn, Röddensen und Steinwedel) nimmt diese verantwortungsvolle Aufgabe seit September 2011 Björn Rohloff aus Röddensen war, welcher im 1. Halbjahr 2015 auch in Vertretung für den Schiedsbezirk I handelte. Für den Schiedsbezirk III (Arpke, Hämelerwald, Immensen, Sievershausen) steht weiterhin Paul Janßen als Schiedsmann zur Verfügung, welcher dieses Ehrenamt bereits seit mehr als 20 Jahren ausübt.

 

Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Streitschlichtung im vorgerichtlichem Verfahren. Prozesse kosten meist viel Geld, Zeit und Nerven. Deshalb ist es sinnvoll, privatrechtliche Streitigkeiten vielfältiger Art nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären. Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss einer entsprechend zu protokollierenden Vereinbarung zu beenden. In bestimmten Fällen sind zivilrechtliche Klagen erst dann zulässig, wenn zuvor ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchgeführt wurde. Eine gütliche, außergerichtliche Schlichtung im Rahmen eines Schiedsverfahrens ist daher oftmals die bessere und auch kostengünstigere Möglichkeit für alle Beteiligten.

 

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

 

Weitere Informationen erhalten sind unter Opens external link in new windowwww.lehrte.de und Opens external link in new windowwww.schiedsamt.de erhältlich.