Müssen Anwohner der Grenzstraße 16.000 Euro für neue Straßenleuchten zahlen?
Foto: Bastian Kroll
Die Stadt Burgdorf legt eine öffentliche Beschlussvorlage zur Abrechnung straßenbaulicher Maßnahmen vor. Inhaltlich geht es um die Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung Beleuchtung in der Ausbauanlage „Grenzstraße Nord“.
Nach Angaben der Verwaltung wurde im nördlichen Abschnitt der Grenzstraße im Zuge des Masterneuerungsprogramms die Beleuchtung erneuert. Dabei wurden der Mast und der Leuchtenaufsatz ausgetauscht. Die alten Beleuchtungsmasten waren bogenförmige Auslegermasten aus dem Jahr 1965 und wurden im Jahr 2024 nach 59 Jahren durch klassische 6 Meter hohe Aufsatzmasten ersetzt. Die bisherige Ansatzleuchte der Firma Hellux stammte aus dem Jahr 1990 und wurde durch moderne LED-Leuchten der Firma Philips ersetzt. Zum Zeitpunkt des Wechsels waren die Leuchten 34 Jahre alt.

Die Verwaltung führt aus, dass sowohl Masten als auch Leuchten abgängig gewesen seien und deshalb getauscht wurden. Da beide Bestandteile ein Alter von über 30 Jahren erreicht hätten, liege eine Erneuerung im beitragsrechtlichen Sinne vor. Für die Erneuerung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Vorausleistungen wurden nicht erhoben. Die Schlussrechnung ging am Dienstag, 5. Dezember 2024, ein.
Nach der Vorlage entsteht die sachliche Beitragspflicht erst dann, wenn eine Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt oder ausgebaut ist. Da es hier nur um die Beleuchtungseinrichtung als Teileinrichtung geht, soll nach § 1 Absatz 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11. Oktober 2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 9. Juli 2020 der Aufwand gesondert ermittelt werden. Die Verwaltung verweist darauf, dass hierfür nach gängiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich ist.
Der beitragsfähige Gesamtaufwand wird in der Vorlage auf rund 32.000 Euro beziffert, die Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge auf etwa 16.000 Euro. Die betroffenen beitragspflichtigen Anlieger wurden bereits mit Schreiben vom 23. September 2024 über eine mögliche Beitragserhebung informiert. Beratungsfolge und Zuständigkeiten sind für den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am Donnerstag, 13. August 2026, für den Verwaltungsausschuss am Dienstag, 18. August 2026 und für den Rat am Donnerstag, 17. September 2026 vorgesehen.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Lageplan Grenzstraße Nord BV2026 1330 , Vorlage.








