Biotopidee an der Tonkuhle
Die Gemeinde Isernhagen befasst sich mit einem Vorschlag des Umweltschutzvereins Isernhagen zur Biotopentwicklung nahe der Tonkuhle in der Ortschaft Altwarmbüchen. Es handelt sich um eine Mitteilung der Verwaltung, die dem Umwelt-, Klimaschutz- und Mobilitätsausschuss sowie dem Ortsrat Altwarmbüchen vorgelegt wird.
Der Umweltschutzverein hat nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem Gymnasium Isernhagen im Arbeitskreis Wasser und Wald im Rahmen der Auszeichnung als „Umweltschule in Europa“ eine Projektidee entwickelt. Parallel dazu sei das Vorhaben von Schülern des Gymnasiums Isernhagen im Rahmen der Kommunalpolitischen Tage im Rathaus kommuniziert worden.
Nach der beschriebenen Idee wird das Niederschlagswasser aus dem Baugebiet südlich der Tonkuhle im letzten Abschnitt parallel zur K 114 in einem Graben geführt und am Ende über eine Rohrstrecke in die Wietze eingeleitet. Weil diese Rohrstrecke so tief angeordnet sei, laufe der davorliegende Graben bei längerer Trockenzeit vollständig leer, zuletzt im Sommer 2025. Vorgeschlagen wird deshalb eine vorgelagerte kleine Staustufe, mit der das Wasser dauerhaft im Graben gehalten und ein Biotop geschaffen werden soll. Der Umweltschutzverein würde die Kosten für das Projekt und die didaktische Begleitung übernehmen. Das Gymnasium Isernhagen habe Interesse an dem Vorhaben bekundet und könne sich eine Beteiligung von Schülergruppen vorstellen.
Die Verwaltung begrüßt das Engagement des Umweltschutzvereins und der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Isernhagen und will diese Sensibilität für Umweltthemen, insbesondere den Artenschutz, in der Gemeinde unterstützen und begleiten. Zugleich weist sie darauf hin, dass der Eingriff in ein bestehendes Gewässer nach dem Wasserhaushaltsgesetz genehmigungspflichtig ist, weil damit auch eine Rückhaltefunktion für das angrenzende Baugebiet „Nördlich Isernhagener Straße“ verbunden wäre.
Für das Vorhaben wäre ein Wasserrechtsantrag bei der Unteren Wasserbehörde der Region Hannover erforderlich. In diesem Antrag müssten die Bestandssituation und die möglichen Auswirkungen der Maßnahme dargestellt werden. Auch bei einer kleinen Einstauung seien zu erwartende Starkregenereignisse zu berücksichtigen. Die Verwaltung verweist zudem darauf, dass aus dem benachbarten Wohngebiet bereits bei erhöhten Regenereignissen Hinweise und Sorgen wegen möglicher Vernässung von Privatgrundstücken eingegangen seien und diese Themen sensibel begleitet werden müssten. Der Antrag könne nur von der Gemeinde durch die Tiefbauabteilung bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden.
Wie bereits in der Mitteilung M/2026/039 dargelegt, ist die personelle Situation der Tiefbauabteilung wegen der aktuell hohen Zahl an Vakanzen sehr kritisch. Derzeit könnten dort nur Maßnahmen zur Gewährung der Verkehrssicherungspflicht ausgeführt werden. Die Gemeinde will die positive Projektidee nach eigener Darstellung wieder aufgreifen, wenn im nächsten Jahr neue Mitarbeitende gewonnen werden konnten.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Mitteilung , Tonkuhle.