Preise für Reihenhausgrundstücke sollen steigen
Die Stadt Lehrte will die Verkaufspreise für Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Lehrte „Manskestraße Nord-West“ anpassen. Es handelt sich um eine öffentliche Beschlussvorlage der Verwaltung, die am Donnerstag, 1. Juli, im Rat beraten werden soll.
Nach der Vorlage ist für den Sommer 2026 eine Konzeptvergabe der Reihenhausgrundstücke vorgesehen. Dabei sollen zunächst fünf Grundstücke mit den Bezeichnungen a bis e vermarktet werden. Diese Flächen liegen auf den Flurstücken 12/29, 12/22, 12/34, 12/35 und 12/36 der Flur 40 in der Gemarkung Lehrte und sind jeweils rund 1.500 Quadratmeter groß. Zwei weitere Reihenhausgrundstücke, die als f und g bezeichnet werden und auf den Flurstücken 12/37 und 12/38 liegen, befinden sich derzeit noch im Erstzugriffsrecht der Weber Immobilien GmbH & Co. KG. Die gesamte zu veräußernde Fläche einschließlich dieser Grundstücke umfasst 10.211 Quadratmeter.
Die Verkaufspreise für die Reihenhausgrundstücke wurden bereits im Jahr 2018 kalkuliert und beschlossen. Die Verwaltung verweist darauf, dass sich die Rahmenbedingungen seitdem deutlich verändert haben. Genannt werden ein erheblicher Anstieg der Bodenrichtwerte sowie deutlich gestiegene Kosten für Erschließung, Bauleistungen und Planungs- sowie Ingenieurleistungen. Außerdem verweist die Vorlage auf die Verpflichtung der Stadt, wirtschaftlich und verantwortungsvoll mit ihrem Vermögen umzugehen und Grundstücke nicht unterhalb eines sachgerecht ermittelten und vertretbaren Preisniveaus zu veräußern.
Aus der beigefügten Kalkulation ergibt sich eine Anhebung des bisherigen Verkaufspreises von 197,00 Euro je Quadratmeter auf 238,37 Euro je Quadratmeter, aufgerundet auf 239,00 Euro je Quadratmeter. Bei der Gesamtfläche von 10.211 Quadratmetern ergibt sich daraus ein zusätzliches Einnahmepotenzial von rund 428.862,00 Euro. Das entspricht einer Bodenwertsteigerung von etwa 21 Prozent. Die Verwaltung führt aus, dass diese prozentuale Steigerung der Entwicklung der Bodenrichtwerte von 2018 bis 2026 entspricht und entsprechend auf die Verkaufspreise übertragen wurde.
Da ein eigener Bodenrichtwert für Reihenhausgrundstücke in der Tabelle nicht gesondert ausgewiesen wird, wird nach Angaben der Vorlage der Bodenrichtwert für Mehrfamilienhausgrundstücke als sachgerechte und vertretbare Näherung herangezogen. Zugleich heißt es, der soziale Auftrag der Stadt bleibe unberührt. Eine sozial ausgewogene Bodenpolitik werde nicht allein über die Höhe des Grundstückspreises gesteuert, sondern auch über Vergabekriterien, konzeptionelle Anforderungen, Konzeptvergaben und Bindungen an bestimmte Wohnformen. Als Auswirkungen auf den Klimaschutz ist in der Vorlage eine positive Wirkung markiert.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 1 DetailsGrundstücke.pdf – 13.04.2026 , Anlage 2 KalkulationVerkaufspreise.pdf , Beschlussvorlage ohne Haushalt.
