Burgdorf

Amtsrichter verurteilt Burgdorferin nach Falschaussage zu 5400 Euro Geldstrafe

[BRUGDORF]

Klaus von Tiling, Richter am Amtsgericht Burgdorf, hat am heutigen Mittwoch, 3. Juni 2026, die wegen Falschaussage angeklagte Burgdorferin Leila H. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt und ist damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft nachgekommen. Es handelte sich um den Folgeprozess des am 13. Mai abgebrochenen Verfahrens, bei dem die Verteidigung den Wunsch geäußert hatte, noch einen weiteren Zeugen zu befragen (der AltkreisBlitz berichtete).

Der Zeuge hatte allerdings nichts Entscheidendes zur weiteren Aufklärung des Falles beigetragen. Im Wesentlichen erklärte er, er könne sich an nichts erinnern. Die Frage des Richters, ob er und seine Frau die Angeklagte um diese Falschaussage gebeten hätten, verneinte er. „Warum hätte ich das auch tun sollen?„, fragte er rhetorisch. „Ich habe niemanden angestiftet.“

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Für die Staatsanwaltschaft ist erwiesen, dass sich die Angeklagte der Falschaussage schuldig gemacht hat. Sie hält statt einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe sowie die Übernahme der Verfahrenskosten für angemessen.

Sebastian Prill, Verteidiger der Angeklagten, forderte dagegen Freispruch. „Die Beweise reichen für eine Verurteilung nicht aus“, brachte er vor. „Die Polizeibeamten hätten besser ermitteln müssen.“ Zudem mache es keinen Sinn, dass sich der befragte Zeuge an nichts mehr erinnern könne. „Deshalb beantrage ich einen Freispruch.“

In seiner Urteilsbegründung räumte Klaus von Tiling ein, „dass der Sachverhalt nicht einfach ist.“ Für ihn ist der Tatbestand der Falschaussage dennoch erfüllt: „Gegenüber der Polizei hat die Angeklagte eine detaillierte Aussage gemacht, an die sie kurze Zeit später bei der Gerichtsverhandlung plötzlich keine Erinnerung mehr hatte. Deshalb bleibt es bei der Falschaussage. Der Antrag der Staatsanwaltschaft ist nachvollziehbar.“ Neben der Geldstrafe hat die Verurteilte die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gegen das Urteil sind innerhalb einer Woche Rechtsmittel möglich.

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