Isernhagen

Mehr Beiträge für Kita Verpflegung

[ISERNHAGEN]

Die Gemeinde Isernhagen legt mit einer Sitzungsvorlage zur 2. Änderung der Satzung für kommunale Kindertageseinrichtungen eine Regelung zu Kostenbeiträgen und Essensgeldern in kommunalen Krippen, Kindergärten und Horten vor. Der Rat der Gemeinde Isernhagen soll die Änderungssatzung zum Mittwoch, 1. August 2026 beschließen.

Die Vorlage nennt als Ziel die Einführung von Kostenbeiträgen für die Mittagsverpflegung ausschließlich für die Ferienbetreuung im Hort HB, die bisher nicht berücksichtigt worden seien, sowie die Ausweitung der Beitragsfreiheit für die Betreuung von Grundschulkindern in Horten und hortähnlichen Einrichtungen ab dem Schuljahr 2026/2027 auf die ergänzende Betreuung am Schulstandort Isernhagen NB. In den Ausführungen wird auf die Vorlage 199/2025 Bezug genommen.

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Für die ergänzende Betreuung am Grundschulstandort Isernhagen NB waren bislang separate Kostenbeiträge vorgesehen. Die Verwaltung führt aus, dass dort insgesamt 40 Plätze zur Verfügung stehen und dass die Eltern für die Nutzung des Angebots einen separaten Kostenbeitrag zahlen müssen. Vorgeschlagen wird, diese Kostenbeiträge ebenfalls abzuschaffen, weil andernfalls bei der Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes innerhalb der Gemeinde Isernhagen eine Ungleichbehandlung entstünde.

Für die Ferienbetreuung im Hort HB wird ein zusätzlicher Verpflegungskostenanteil von 12 Euro je Ferienwoche vorgeschlagen. Begründet wird dies damit, dass sich bei der bisher beschlossenen Ferienbetreuung ein Unterschied zwischen den monatlichen Beiträgen für Hort mit Ferienbetreuung und Hort ohne Ferienbetreuung ergebe. Die Ferien in Niedersachsen werden in der Vorlage mit insgesamt 12 Wochen abzüglich drei Wochen Schließzeit angegeben, sodass eine Ferienbetreuung von neun Wochen möglich sei.

In der Finanzdarstellung rechnet die Verwaltung bei der Ferienbetreuung im Hort HB mit Mehreinnahmen von maximal 3.132 Euro jährlich aus Verpflegungskosten und mit Mehraufwendungen von 36.960 Euro jährlich für den Zuschuss an den Träger Ganztag Isernhagen NB. Daraus ergibt sich ein jährliches Gesamtdefizit von 33.828 Euro. Als Deckung wird genannt, dass das Defizit aus dem Produkt 365020 durch Mehreinnahmen aufgrund von Rückzahlung von Betriebskostenzuschüssen gedeckt werden könne.

Die Vorlage wurde am Freitag, 29. Mai 2026 erstellt und für mehrere Gremien terminiert. Genannt werden der Ausschuss für Soziales, Familie, Jugend und Senioren am Mittwoch, 10. Juni 2026, der Wirtschafts-, Digital- und Finanzausschuss am Montag, 22. Juni 2026, der Verwaltungsausschuss am Mittwoch, 24. Juni 2026 sowie der Rat am Montag, 29. Juni 2026. In der Vorlage ist der Rat als beschließendes Gremium ausgewiesen.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 5.4 A Kostenbeiträge ab 01.08.2025 , Satzung für kommunale Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Isernhagen (Stand 28.05.2026) , Satzung zur 2. Änderung der Satzung für kommunale Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Isernhage , Vorlage.

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