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Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Burgdorf hat am gestrigen Montag, 18. Mai 2026, der Prozess gegen drei mutmaßliche Einbrecher begonnen. Ein Urteil fiel jedoch noch nicht, da ein wichtiger Zeuge fehlte. Die Verhandlung wurde deshalb unterbrochen. Seit dem 28. November 2025 befinden sich Jeremia S., Israeli R. und Altin Z. in Untersuchungshaft.
Die drei Männer waren unmittelbar nach dem Einbruch in ein Einfamilienhaus an der Schützenstraße im Uetzer Ortsteil Eltze von der Polizei festgenommen worden. Ein Nachbar hatte die Tat beobachtet und daraufhin die Polizei alarmiert. Dieser Zeuge war am Verhandlungstag jedoch verhindert. Seine Aussage gilt als bedeutend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Richterin Stephanie Rohe setzte deshalb einen Fortsetzungstermin für Mittwoch, 28. Mai, an. Bis dahin bleibt das Verfahren ausgesetzt.
Die Untersuchungshaft für Altin Z. ist aufgehoben worden, es bestehe nach Ansicht der Richterin sowie der Staatsanwaltschaft keine Fluchtgefahr. Die beiden weiteren Angeklagten wurden dagegen von Justizbeamten wieder in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
Während der 42-jährige Jeremia S. laut seines Pflichtverteidigers Wilhelm-Marcel Bruns keine Angaben zu den Vorwürfen machen wolle, hätten der 36-jährige Israeli R. durch seinen Pflichtverteidiger Björn Nordmann und der 21 Jahre junge Altin Z. durch seinen Pflichtverteidiger Dimitrios Kotios die Tat zugegeben.
Laut Polizeibericht hatte der Nachbar gegen 1.50 Uhr den Einbruch bemerkt und die Polizei alarmiert. Das zu diesem Zeitpunkt unbewohnte Haus, der Inhaber befand sich im Urlaub, sei mittels Zerschlagens einer Fensterscheibe von den Tatverdächtigen betreten worden. Allerdings hätten sie nur wenig später laut der Zeugenaussage den Tatort wieder verlassen und keine Beute gemacht. Das ist gestern vom Hauseigentümer als Zeuge bestätigt worden.
Als Zeugen sind am Einsatz beteiligte Polizeibeamte beziehungsweise eine Polizeibeamtin befragt worden. Sie schilderten übereinstimmend ihren Einsatz in der Eltzer Schützenstraße. Unter Mithilfe eines Hubschraubers konnten die Tatverdächtigen in der Nähe des Tatortes festgenommen werden. Nach Angaben der Polizei leisteten sie keinen Widerstand. Allerdings behauptete der Angeklagte Israeli R., er habe sich beim Polizeieinsatz drei gebrochene Rippen und eine Gehirnerschütterung zugezogen.
Wie Rechtsanwalt Wilhelm-Marcel Bruns anführte, sei der Einbruch schnell abgebrochen worden. Im Haus habe sich ein belegter Wäscheständer befunden, ein Indiz dafür, dass das Haus wohl doch nicht unbewohnt gewesen sei. Deshalb hätten sie überhaupt nicht versucht, Beute zu finden. Aus diesem Grund komme nur die Beschädigung des Fensters als Anklage in Frage. Rechtsanwalt Björn Nordmann schloss sich dieser Argumentation an.
Richterin Stephanie Rohe hält es für erforderlich, dass der Nachbar als Augenzeuge der Tat noch gehört wird. Deshalb beendete sie die Verhandlung und vertagte sie auf den 28. Mai 2026, 13.30 Uhr.
