Ortsrat Kirchhorst diskutiert über Spielplätze
In Kirchhorst geht es um das Kinderspielplatzkonzept für die Ortschaft. Die als öffentlich gekennzeichnete Beschlussvorlage stammt von Ortsbürgermeister Herbert Löffler und wird zur Sitzung des Ortsrates am morgigen Mittwoch, 20. Mai 2026, vorgelegt.
Die Vorlage nimmt Bezug auf eine Ortsbesichtigung der Spielplätze in Kirchhorst am 16. Mai 2026 sowie auf den Verlauf der Sitzung vom 11. Februar 2026. Der Ortsrat Kirchhorst soll das Kinderspielplatzkonzept mit mehreren Maßgaben zur Kenntnis nehmen. Dabei stellt der Ortsrat entgegen der Vorlage der Verwaltung 017/2026 fest, dass die Spielplätze 4.1 „Hinter Pastors Hofe“ und 4.2 „Im Hainholz“ nach seiner Einschätzung gut frequentiert und angenommen werden und andere Annahmen auf einem Missverständnis beruhen.
Für den Spielplatz 4.1 „Hinter Pastors Hofe“ wird beschrieben, dass ein mit Sperrband gekennzeichnetes Spielgerät seit sehr langer Zeit in diesem Zustand steht und Kinder es trotzdem benutzen können, wodurch eine Eigengefährdung vorliegt. Das Spielgerät soll zeitnah erneuert oder instand gesetzt werden. Der Spielplatz 4.2 „Im Hainholz“ soll mindestens so lange voll intakt erhalten bleiben, bis in der Nähe ein beabsichtigter Spielplatz in der „Neuen Ortsmitte“ eingerichtet wird. Auch der Spielplatz 4.1 soll bis zur Neukonzeption in der „Neuen Mitte“ uneingeschränkt bestehen bleiben; zugleich soll das hohe Gras dort zeitnah zurückgeschnitten werden.
Über den Fortbestand beider Spielplätze soll nach Fertigstellung der Kirchhorster „Neuen Mitte“ weiter beraten werden. Für die Spielplätze 1.2 „Am Knick“, 1.3 „Ortsmitte Schule“, 2.1 „Glockenheide“, 2.2 „Binsenweg“ und 3.1 „Arnikaweg“ wird in der Vorlage festgehalten, dass im Rahmen von Kindergartenausflügen ins Dorf der Wunsch geäußert worden sei, insbesondere die Spielplätze 2.2 „Binsenweg“, 4.1, 4.2 und 1.2 attraktiver auszugestalten. Der Ortsrat bittet die Verwaltung, dazu mit dem Kindergarten die Kommunikation aufzunehmen.
Zum Spielplatz 3.1 im Arnikaweg wird ausgeführt, dass er lediglich eine Tischtennisplatte habe und stark übergrünt sei. Nach Unbrauchbarkeit der Tischtennisplatte sei der Platz vermutlich verzichtbar.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: SV 017 2026 1.