Sportmilliarde: Politik will Prioritätenliste für Förderanträge festlegen

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Im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport der Stadt Burgdorf ist am heutigen Montag, 2. März 2026, über die künftige Ausrichtung bei Förderanträgen aus der sogenannten „Sportmilliarde“ und dem Niedersächsischen Sportstätteninvestitionsprogramm beraten worden. Grundlage war ein Antrag der Fraktion WGS FreieBurgdorfer, der auf eine politisch beschlossene Prioritätenliste zielt, damit Projekte frühzeitig vorbereitet und anschließend fristgerecht eingereicht werden können.
Ziel: Politische Priorisierung statt kurzfristiger Entscheidungen
Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss in seiner Sitzung eine Prioritätenliste der Sport- und Schulinfrastrukturprojekte berät und festlegt, die für Interessenbekundungen in den Fördertranchen zwei und drei der „Sportmilliarde“ sowie für das NSIP vorbereitet werden sollen. Die Verwaltung soll anschließend die notwendigen fachlichen Schritte einleiten, um ausgewählte Vorhaben förderfähig zu machen und fristgerecht einzureichen.In der Begründung wird darauf verwiesen, dass es in der Vergangenheit wiederholt Situationen gegeben habe, in denen Projekte nicht rechtzeitig vorbereitet worden seien oder kurzfristig ohne vorherige politische Beratung angemeldet werden mussten. Der Antrag verbindet das mit dem Anspruch, Transparenz herzustellen und die Verwaltung durch klare politische Vorgaben zu steuern. Zugleich wird als Ziel formuliert, dass nach dem Ratsbeschluss Politik, Verwaltung, Schulen und Vereine Klarheit darüber haben, welche Projekte mit Vorrang vorangetrieben werden sollen, um realistische Chancen auf Förderung zu erhalten.
Arbeitsgruppe soll Auswahl vorbereiten
In der Ausschussdebatte wurde die Größenordnung des Verfahrens angesprochen. In den Beratungen war von mehr als 3000 Interessenbekundungen die Rede, außerdem von einer erwarteten weiteren Informationslage nach Ostern. Auch das Hallenfreibad wurde in diesem Zusammenhang als bereits eingereichtes Vorhaben erwähnt.Aus Sicht der WGS FreieBurgdorfer sollte die Prioritätensetzung nicht allein in der Verwaltung liegen, sondern politisch gesteuert werden. Die Verwaltung machte deutlich, dass eine Entscheidung letztlich im Rat zu treffen sei, und die Diskussion drehte sich anschließend um das Verfahren, wie eine solche Liste entstehen könne. Am Ende stand im Ausschuss Einigkeit darüber, eine Arbeitsgruppe aus den Fraktionen zu bilden, die die Priorisierung vorbereitet, wobei zugleich betont wurde, dass die Verwaltung wegen der Förderfähigkeit und der fachlichen Voraussetzungen in den Prozess einbezogen werden müsse.