Uetze

Gemeinde Uetze plant neuen Kindergarten am Schwüblingser Weg

[UETZE]

Die Vorlage der Gemeindeverwaltung Uetze behandelt die Ausschreibung für den Neubau des Familienzentrums Beerbusch, einer dreigruppigen Kindertagesstätte am Schwüblingser Weg in der Ortschaft Katensen. Die Vorlage legt einen Beschlussvorschlag vor, der die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen einzigen Vertragspartner für die schlüsselfertige Erstellung der Einrichtung vorsieht.

Hintergrund der Maßnahme ist ein ermittelter Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen, der insbesondere die Ortschaften Katensen und Schwüblingsen betrifft. Auf Grundlage einer Bedarfsermittlung erstellte die Verwaltung ein Raumprogramm, das die Einrichtung mit einer Krippengruppe für 18 Kinder sowie zwei Kindergartengruppen für insgesamt 44 Kinder vorsieht. Das Baugrundstück befindet sich im Neubaugebiet Katensen am Schwüblingser Weg und misst etwa 3.215 Quadratmeter. Aufgrund des fortgeschrittenen Baugebietsplanes kann die Fläche nicht mehr als Gemeinfläche ausgewiesen oder geändert werden. Die Planungen orientieren sich am Niedersächsischen Kitagesetz und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften, wobei funktionale Abläufe und Ausstattungen in einer ausführlichen Projektbeschreibung dargestellt sind.

Die Ausschreibung umfasst sämtliche Objektplanungs-, Fachplanungs- sowie Bauleistungen für das Neubauvorhaben. Die Kita gliedert sich in eine Krippengruppe (1-3 Jahre), eine altersübergreifende Gruppe (2-6 Jahre) und eine Kindergarten-Gruppe (3-6 Jahre) mitsamt aller Nebenräume. Besonderheiten der technischen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen werden berücksichtigt. Die Kostenrahmen liegen gemäß einer Honorarschätzung der DIN 276 bei brutto 4,64 Millionen Euro, und die Fertigstellung soll möglichst Anfang 2028 erfolgen. Um die zeitliche Dringlichkeit und den starken Bedarf zu adressieren, empfiehlt die Verwaltung ein alternatives Beschaffungsmodell, das eine Vergabe der Planung und des schlüsselfertigen Baus in einem einheitlichen Vertrag vorsieht. Im Gegensatz zu einer gewerkeweisen Vergabe, die frühestens im Dezember 2028 zur Fertigstellung führen würde, könnte die alternative Beschaffung mit Verhandlungen und integrierter Planung einen Beginn ab Herbst 2026 ermöglichen.

Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln der Gemeinde. Es werden grundsätzlich Abschlagszahlungen von 90 Prozent der Gesamtinvestitionskosten während der Bauphase geleistet, die verbleibenden 10 Prozent nach Abnahme des Gebäudes. Fördermittel sind nicht vorgesehen. Die Auftragssumme umfasst auch die Planungskosten, die laut Honorarberechnung bei etwa 715.000 Euro liegen. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen kalkulieren die Bieter eigenständig die Kosten, weshalb ein Pauschalpreis vereinbart werden soll. Das Baugrundrisiko trägt die Gemeinde, was das Wagnis für den Auftragnehmer mindert.

In der Frage der Aufteilung der Leistungen hat sich die Verwaltung gegen eine Losaufteilung sowohl nach Fachgebieten als auch nach Mengenteilen entschieden. Die Gründe hierfür sind wirtschaftlicher und technischer Natur: Kleine Lose führten zu unverhältnismäßigem Mehraufwand und machten die Gewährleistungs- und Verantwortungszuordnung schwieriger. Das Projekt erfordert ein integriertes Management und einen leistungsfähigen Ansprechpartner, um den komplexen Anforderungen und der zeitlichen Dringlichkeit gerecht zu werden. Gerade beim geplanten Einsatz von Modul- und Systembauweisen ist eine einheitliche Vergabe technisch vorteilhaft, da so die jeweils passenden Komponenten durch bekannte Planungsteams optimal koordiniert werden können. Zudem erwartet die Gemeinde durch das alternative Beschaffungsmodell positive Effekte wie Erfahrungstransfer und höhere Verwaltungskompetenzen bei künftigen Projekten.

Die Ausschreibung beinhaltet sowohl Bau- als auch Planungsleistungen, womit es sich um einen sogenannten Mischvertrag handelt. Da die Baukosten mehr als 80 Prozent der Gesamtleistung ausmachen und der geschätzte Auftragswert unter dem EU-Schwellenwert von 5,538 Millionen Euro liegt, greift die nationale Vergabeverordnung VOB/A. Die Verwaltung empfiehlt daher eine nationale beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb oder alternativ eine freihändige Verhandlungsvergabe mit ebenfalls bekanntgemachtem Teilnahmewettbewerb. Verhandlungen mit den Bietern sind notwendig, um unter anderem architektonische Vorschläge zu berücksichtigen und den Projektvertrag, der Planung und Bau umfasst, auszuhandeln. Ein detailliertes Leistungsverzeichnis liegt noch nicht vor; Grundlage sind das Raumprogramm und eine funktionale Leistungsbeschreibung.

Nach Genehmigung durch die zuständigen Gremien wird die Verwaltung die Ausschreibungsunterlagen kurzfristig erstellen und die Ausschreibung veröffentlichen, um zeitnah mit der Vergabe zu beginnen. Das Ziel besteht darin, das Familienzentrum Beerbusch wirtschaftlich und termingerecht umzusetzen und den seit längerem bestehenden Betreuungsbedarf in der Ortschaft Katensen auszugleichen.

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