Randzeitenbetreuung für Burgdorf
Die Stadt Burgdorf legt eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs und zum Konzept einer Randzeitenbetreuung vor. Ziel ist es, die Betreuung von Kindern vor Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss verlässlich zu ergänzen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Nach der Vorlage soll das als Anlage beigefügte Randzeitenkonzept beschlossen werden. Zugleich soll der Bürgermeister beauftragt werden, notwendige Konzeptoptimierungen zu erarbeiten und dem Ausschuss für Jugendhilfe und Familie zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Vorlage ist als öffentlich gekennzeichnet und trägt die Nummer BV 2026 1308 vom Donnerstag, 5. Juni 2026.
In der Beratungsfolge ist zunächst der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie am Montag, 8. Juni 2026 vorgesehen, danach der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport am Montag, 15. Juni 2026, der Verwaltungsausschuss am Dienstag, 16. Juni 2026 und abschließend der Rat am Donnerstag, 18. Juni 2026. Als Zuständigkeiten sind Vorberatung, Empfehlung und Entscheidung angegeben.
In der Begründung heißt es, dass der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung zwar gegeben sei, der Bedarf an Betreuung in den Randzeiten am Morgen und am Nachmittag aber oft unzureichend gedeckt werde. Die Einführung einer Randzeitenbetreuung wird deshalb als notwendig beschrieben, um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden. Als Ziele nennt die Vorlage mehr Flexibilität für Familien, ein kindgerechtes pädagogisches Umfeld sowie Verbindlichkeit durch die Möglichkeit einer Anmeldung für festgelegte Zeiträume.
Das Konzept beschreibt ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte aufgrund beruflicher oder familiärer Verpflichtungen einen erweiterten Betreuungsbedarf haben. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich und gilt für festgelegte Zeiträume verbindlich. Pädagogisch stehen freies Spiel, angeleitete Spielangebote, kreative und gestalterische Aktivitäten sowie Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten im Mittelpunkt.
Vorgesehen sind eine Frühbetreuung von 7.00 bis 7.30 Uhr und eine Nachmittagsbetreuung von 15.30 bis 17.00 Uhr. Die Betreuung soll durch qualifiziertes pädagogisches Personal erfolgen, das eingewiesen ist, die geltenden Aufsichts- und Schutzpflichten einhält und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegt. Die Gesamtverantwortung verbleibt beim Träger. Als weitere Rahmenbedingungen nennt das Konzept geeignete Betreuungsräume, klare Regelungen zur Aufsicht und Übergabe, verbindliche An- und Abmeldeverfahren, feste Abholregelungen und Vertretungen bei Personalausfällen.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anhang BV 2026 1308 Konzept Randzeiten Betreuung , Vorlage.
