Isernhagen

Bauvorhaben an der Burgwedeler Straße

[ISERNHAGEN]

Die Gemeinde Isernhagen befasst sich mit einem Bauantrag für den Neubau von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Burgwedeler Straße 127 in Isernhagen H.B. Die Sitzungsvorlage stammt von der Verwaltung und sieht vor, dass der Ortsrat Isernhagen H.B. eine Beschlussempfehlung abgibt und der Verwaltungsausschuss über das Einvernehmen entscheidet.

Nach der Vorlage ging am 14. April 2026 ein Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde ein. Der Antragsteller fragt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von zwei Doppelhäusern mit vier Wohneinheiten ab. Für das straßenseitige Gebäude sind eine Grundfläche von etwa 130 Quadratmetern, eine Traufhöhe von knapp 6 Metern und eine Firsthöhe von etwa 10,2 Metern genannt. Das rückwärtige Doppelhaus soll eine Grundfläche von etwa 175 Quadratmetern, eine Traufhöhe von etwa 4,5 Metern und eine Firsthöhe von etwa 9,1 Metern erreichen.

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Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich gemischte Baufläche dar. Die Zulässigkeit ist deshalb nach dem Einfügungsgebot zu beurteilen. In der Begründung wird außerdem darauf verwiesen, dass die Örtliche Bauvorschrift für einen Bereich westlich der Burgwedeler Straße zwischen „Försterstieg“ und „An der Beeke“ zu beachten ist.

Für das Grundstück waren bereits zwei Bauvoranfragen und ein Bauantrag Gegenstand früherer Sitzungsvorlagen. Die erste Bauvoranfrage wurde positiv beschieden, sodass eine Wohnbebauung in zweiter Reihe bereits als zulässig bewertet worden war. Eine zweite Bauvoranfrage wurde abgelehnt, weil der Versiegelungsgrad durch den Hauptbaukörper bei etwa 35 Prozent lag und es dafür kein Vorbild in der näheren Umgebung gebe. Ein späterer Bauantrag wurde wegen des zu hohen Maßes der baulichen Nutzung abgelehnt. Gegenüber diesem früheren Antrag wurden beim rückwärtigen Gebäude die Trauf- und Firsthöhe reduziert und die Planung von einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten auf ein Doppelhaus geändert, während das straßenseitige Doppelhaus unverändert blieb.

In der Begründung wird zudem auf ein bestehendes, sehr massives Gebäude in der Burgwedeler Straße 121 A und 121 B verwiesen. Dort liege bei einer Grundfläche von etwa 450 Quadratmetern ein Versiegelungsgrad des Hauptbaukörpers von etwa 30 Prozent vor. Das nun geplante Vorhaben bleibe mit einem Versiegelungsgrad durch die Hauptbaukörper von etwa 25 Prozent dahinter zurück. Nach der gemeindlichen Bewertung fügt sich das straßennah geplante östliche Doppelhaus auf jeden Fall in die nähere Umgebung ein. Auch das weiter von der Straße entfernte westliche Doppelhaus füge sich ein, weil es im etwas zurückgesetzten Bereich Baukörper gebe, die ihm in etwa entsprächen. Als Beispiel nennt die Vorlage die Burgwedeler Straße 121, deren rückwärtiger Gebäudeteil ähnliche Höhenwerte aufweise und eine größere Grundfläche habe.

Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen. Für den Fall, dass wegen „Bauturbo“ eine Stellungnahme erforderlich wird, soll dies nach Angaben der Vorlage wegen der Fristen und Gremienfolgen mit einer neuen oder ergänzten Sitzungsvorlage erfolgen.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: 1. Übersichtsplan , 2. Lageplan , 3. Ansicht , Vorlage.

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