Politische Anträge zum Stellenplan 2026 in Lehrte sorgen für Diskussion

Die Ratsvorlage für die Sitzung am Mittwoch, 11. März 2026, enthält politische Anträge verschiedener Fraktionen zum Stellenplan der Stadt Lehrte. Die Vorlage stellt eine Zusammenstellung dieser Anträge dar und dient als Grundlage für die Entscheidung des Stadtrats über personelle Veränderungen im kommenden Haushaltsjahr. Dabei handelt es sich um mehrere Vorschläge, die ihre Auswirkungen auf den Stellenplan sowie die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen darstellen. Die Verwaltung gibt dazu jeweils eine Stellungnahme ab.
Ein zentraler Antrag von SPD, Grünen und Linken sieht die Schaffung einer Vollzeitstelle für eine Schulpsychologin vor, die an den vier weiterführenden Schulen der Stadt tätig sein soll. Begründet wird dies mit der Bedeutung einer frühzeitigen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei psychosozialen Belastungen und Lernschwierigkeiten. Zudem soll die Stelle zur Verbesserung des Schulklimas, zur Krisenprävention und zur Entlastung von Lehrkräften beitragen. Die Kosten werden mit etwa 102.000 Euro veranschlagt. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass schulpsychologische Beratung nach § 120 des Niedersächsischen Schulgesetzes keine Aufgabe der Schulträger ist, sondern über die Landesschulbehörde organisiert wird. Aus diesem Grund empfiehlt der Verwaltungsausschuss eine Stelle eingruppiert nach EG 13 TVöD statt der beantragten EG 17 TVöD SuE.
Ein weiterer Antrag derselben Fraktionen betrifft die Streichung einer Sachbearbeiterstelle für die Wirtschaftsförderung im Bereich der Steuerungsunterstützung. Dadurch würde der Stellenplan um eine Vollzeitstelle verringert und eine Einsparung von rund 74.000 Euro erzielt. Die Verwaltung bewertet die Streichung kritisch, da für die Umsetzung des Wirtschaftsförderungskonzeptes umfangreiche Verwaltungs- und Koordinationstätigkeiten anfallen, die über diese Stelle abgedeckt werden sollen. Zudem wird die Notwendigkeit eines zentralen Fördermittelmanagements innerhalb der Verwaltung hervorgehoben, um den gestiegenen Anforderungen bei der Beantragung und Verwaltung von Fördergeldern gerecht zu werden. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt deshalb die Beibehaltung der Stelle und spricht sich für eine Aufnahme im Stellenplan mit einem Kurzzeitvermerk bis zum 31. Dezember 2028 aus.
Die CDU/FDP-Fraktion beantragt, die Stellen des Ordnungsdienstes, die als geringfügige Beschäftigungen vorgesehen sind, bis Ende 2027 zu befristen. Gleichzeitig soll der Einsatz dieser Kräfte im Jahr 2027 evaluiert werden, und das Ergebnis soll vor der Entscheidung über den Stellenplan 2028 dem Rat vorgelegt werden. Die Verwaltung sieht diesen Antrag grundsätzlich positiv, empfiehlt aber eine Verlängerung des Kurzzeitvermerks bis zum Jahr 2028, um bei einem positiven Verlauf des Modellprojekts die Fortsetzung der geringfügigen Beschäftigungsverträge zu ermöglichen. Gleichzeitig lehnt der Verwaltungsausschuss die Aufnahme der Stellen für geringfügig Beschäftigte im städtischen Ordnungsdienst im aktuellen Stellenplan ab.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Zusammenstellung politische Anträge Stellenplan – nach VA.