110 & 112Isernhagen

Die Polizei sucht Zeugen von gefährlichem Überholmanöver

[ALTWARMBÜCHEN/ISERNHAGEN KB]

Wie die Polizei am heutigen Freitag, 27. Februar 2026, mitteilt, ist es bereits am Mittwoch, 18. Februar, gegen 16:25 Uhr auf der K 114 in Isernhagen zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs gekommen. Wie das Polizeikommissariat Großburgwedel mitteilt, ereignete sich der Vorfall auf der Heinrich-Könecke-Straße in Fahrtrichtung Kircher Bauerschaft, etwa 300 Meter vor der Einmündung Kircher Kämpen.

Nach Angaben des Anzeigeerstatters befuhr dieser die K 114 aus Altwarmbüchen kommend in Richtung Kircher Bauerschaft, als ihm ein Pkw auf seiner Fahrspur entgegenkam. Dieses Fahrzeug sei gerade dabei gewesen, ein anderes Fahrzeug zu überholen. Um eine Kollision zu verhindern, habe der Fahrer eine Gefahrenbremsung bis zum Stillstand eingeleitet. Dabei hätten sich die Warnblinkleuchten seines Fahrzeugs automatisch aktiviert.

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Erst kurz vor seinem stehenden Fahrzeug sei der überholende Pkw wieder auf die richtige Fahrspur eingeschert. Zu dem entgegenkommenden Fahrzeug konnte der Anzeigeerstatter keine Angaben mehr machen.

Auffällig sei jedoch gewesen, dass sich hinter ihm eine weitere Verkehrsteilnehmerin in einem dunklen Pkw befunden habe, die ebenfalls nur durch eine starke Bremsung rechtzeitig zum Stehen gekommen sei. Auch zu diesem Fahrzeug liegen keine näheren Angaben vor.

Die Polizei geht davon aus, dass mindestens zwei weitere Verkehrsteilnehmer von dem Vorfall betroffen waren: zum einen der Fahrer des überholten Fahrzeugs, zum anderen die Fahrerin des dunklen Pkw hinter dem Anzeigeerstatter. Beide könnten das Geschehen ebenfalls als gefährdend wahrgenommen haben.

Zeugen, die Hinweise zu dem Sachverhalt oder zu dem überholenden Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Großburgwedel unter Telefon 05139/991-0 oder mit jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

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Ein Kommentar

  1. Auch in diesem Fall steht mal wieder unsere Bürokratie im Weg!
    Wenn so genannte Dashcams erlaubt und zugelassen würden, dann könnte dieser Rücksichtslose Autofahrer jetzt zu Fuß gehen!
    Polizisten dürfen mit solchen Kameras unterwegs sein, wir Bürger hingegen nicht!
    Dazu kommt gerade im Strassenverkehr der Schreckmoment, wo sich der Verkehrsteilnehmer hinterher schlecht an Details erinnern kann, wie z.B. Kennzeichen oder Fahrzeugmodell.
    Ich könnte ja mein Handy während der Fahrt so am Armaturenbrett positionieren, das die Strasse vor mir gefilmt wird.
    ICH ZUMINDEST habe dann im Bedarfsfall die erforderlichen Angaben für eine Strafanzeige bei der Polizei. Ich muss ja vor der Polizei nicht erwähnen, das ich den Vorgang gefilmt habe, wenn ich mir dadurch selber Schwierigkeiten bereiten würde.
    Mehr zu Dashcams auf dieser Seite vom ADAC:
    https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

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