Neuer Bebauungsplan für Feuerwehr in Immensen in Arbeit

Die Stadt Lehrte legt den Bebauungsplan Nr. 05/19A „Feuerwehr Immensen“ im Ortsteil Immensen zur Aufstellung vor und leitet damit die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in die Wege. Damit wird das bisherige Bebauungsplanverfahren Nr. 05/19 „Feuerwehr Immensen“ vom 6. März 2024 aufgehoben. Der neue Plan stellt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Feuerwehr im Bereich „Sportplatz Am Fleith“ in der Gemarkung Immensen her.
Der Neubau der Feuerwehr ist im Rahmen eines veränderten planerischen Standortes erforderlich geworden. Ursprünglich war der Bauleitplan für den Bereich „Lehrter Straße / Am Fleith“ vorgesehen, der sich jedoch aufgrund verschiedener Einschränkungen, wie einer Anbauverbotszone an der Kreisstraße, dem Schutz einer Baumreihe sowie einer unterirdischen Wärmeleitung, als nicht tragfähiger Standort erwies. Die Fläche „Sportplatz Am Fleith“ wurde damals wegen der aktiven Nutzung durch den Sportverein MTV Immensen als Trainingsplatz nicht als verfügbar betrachtet. Aufgrund neuer Entwicklungen ist diese Fläche nun verfügbar und wird als besser geeigneter Standort aufgrund der Ortsrandlage, der Nähe zum bisherigen Feuerwehrstandort und der guten verkehrlichen Anbindung an die Kreisstraße Lehrter Straße – K134 angesehen.
Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 5.700 Quadratmetern und beinhaltet Teilbereiche der Flurstücke 434/1, 434/2 sowie des Straßenflurstücks 447 in der Gemarkung Immensen. Das Gebiet wird nördlich durch die Straße „Am Fleith“, östlich durch die Sportanlagen und das Vereinsheim des MTV Immensen, westlich durch einen Gehölzstreifen und südlich durch den Graben eines Fließgewässers sowie die Umgestaltung eines Spielfelds des Sportvereins begrenzt. Aktuell wird die Fläche als Bolz- und Trainingsplatz genutzt, im Flächennutzungsplan jedoch als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Parallel zum Bebauungsplanverfahren läuft die 17. Änderung des Flächennutzungsplans, wodurch die Fläche künftig eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ erhält.
Für den Neubau der Feuerwehr wurden anhand einer Machbarkeitsstudie eines Architekturbüros und des Feuerwehrbedarfsplans mit seinen Anforderungen etwa 3.723 Quadratmeter Nutzfläche für Gebäude, Verkehrsflächen und Übungsflächen erhoben. Das Raumprogramm kann auf der Fläche am neuen Standort realisiert werden. Eine Grundflächenzahl von 0,6 wird für den Bebauungsplan festgesetzt, damit ausreichend Platz für Gebäude, Stellplätze und notwendige Bewegungsflächen gegeben ist. Auch Schutzbereiche, wie der Erhalt der westlich gelegenen Baumreihe und Sicherheitsabstände zu Wärmeleitungen, sind berücksichtigt.
Die Erschließung erfolgt über die bestehende Straße „Am Fleith“, die verkehrlich gut an die Kreisstraße K134 angeschlossen ist. Die ÖPNV-Anbindung ist über eine nahegelegene Buslinie gewährleistet. In Sachen Umwelt wird das vorhandene Regenwasser vor Ort versickert, eine Ableitung in den südlich gelegenen Graben „Im Fleith“ ist ebenfalls vorgesehen und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Ein schallschutztechnisches Gutachten wird zur Entwurfsphase ergänzt, wobei auf Grund der Nähe zum alten Standort bereits vergleichbare Voraussetzungen angenommen werden.
Im Bereich Artenschutz ergab ein fachliches Gutachten von 2023 für den benachbarten Altplanstandort, das auch für die neue Fläche herangezogen wird, dass keine Beeinträchtigung lokaler Brutvogelvorkommen sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten ist, sofern die bestehende Hainbuchenallee erhalten bleibt. Ein Verstoß gegen Schutzvorschriften wird nicht erwartet, Ausgleichsmaßnahmen werden als nicht erforderlich eingeschätzt.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: 2025 189 Anlage 01 Geltungsbereich Planzeichnung Textl. Festsetzung Hinweise , 2025 189 Anlage 02 Begründung Vorentwurf B-Plan Nr. 05 19A , 2025 189 Anlage 03 ALTPLANSTANDORT Artenschutzfachl. Gutachten 2023 zu B-Plan 05 19 Feuerwehr Immen , Beschlussvorlage ohne Haushalt.
