Auftausalz im privaten Bereich in Sehnde vorübergehend erlaubt
Die Stadt Sehnde weist darauf hin, dass die geltenden Regelungen zum Winterdienst im privaten Bereich grundsätzlich keine Verwendung von Auftausalz vorsehen. Angesichts der aktuellen Wetterlage und insbesondere mit Blick auf den angekündigten Eisregen wird der Einsatz von Auftausalz jedoch ausnahmsweise befristet freigegeben.
Die vorübergehende Zulassung gilt für den Zeitraum von Freitag, 9. Januar, bis einschließlich Donnerstag, 15. Januar 2026. In diesem Zeitraum darf Auftausalz auch auf privaten Flächen eingesetzt werden, um akute Gefahren durch Eisglätte abzuwenden.
Die Stadt macht zugleich auf die erheblichen negativen Auswirkungen von Auftausalz aufmerksam. Salz kann Bäume und Sträucher massiv schädigen, da es über den Boden in die Pflanzen gelangt und deren Nährstoffhaushalt verändert. Auch Tiere können durch den Kontakt mit gestreuten Flächen beeinträchtigt werden.
Vor diesem Hintergrund bittet die Stadt Sehnde darum, Auftausalz ausschließlich dort einzusetzen, wo es zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zwingend erforderlich ist, und ansonsten weiterhin auf umweltverträgliche, abstumpfende Streumittel zurückzugreifen.

