Burgdorf

Nachrechnung bestätigt Sicherheit der Burgdorfer Hochbrücke

[BURGDORF]

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf hat mit Anfrage vom Montag, 10. November 2025, ein Thema aufgegriffen, das sich mit dem sogenannten rechnerischen Nachweis zum Ankündigungsverhalten für die Burgdorfer Hochbrücke in der Marktstraße befasst. Hierbei handelt es sich um eine Sachstandsanfrage an die Stadtverwaltung, in der diese um Erläuterung gebeten wird, warum dieser Nachweis, der nach einer ministeriellen Handlungsanweisung aus dem Juni 2011 für Brücken mit korrosionsgefährdetem Spannstahl verpflichtend ist, für die Burgdorfer Hochbrücke nicht erstellt wurde bzw. nicht vorliegt.

Die Anfrage beruht darauf, dass die Burgdorfer Hochbrücke korrosionsgefährdeten Spannstahl verwendet und nach den Kriterien der Handlungsanweisung ein rechnerischer Beleg zu führen ist, der das Vorankündigungsverhalten eines möglichen Versagens dokumentiert. Dies soll gewährleisten, dass ein Brückenschaden frühzeitig erkennbar ist, um Gefahren durch plötzlichen Spannstahlbruch zu vermeiden.

Die Stadtverwaltung antwortete in einem Schreiben vom Mittwoch, 27. November 2025, dass der angesprochene rechnerische Nachweis für die Burgdorfer Hochbrücke bereits vorliege. Eine frühere Mitteilungsvorlage habe dies möglicherweise missverständlich dargestellt, da keine erneute Nachrechnung erforderlich sei. Die erste Nachrechnung war demnach bereits im Jahr 2009 auf Anforderung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) durchgeführt worden. Eine erneute Überprüfung nach der überarbeiteten Handlungsanweisung von 2011 erfolgte 2021 durch das Büro EHS Braunschweig. Diese Berechnung bestätigte, dass die Brücke grundsätzlich ein Ankündigungsverhalten aufweist. Im Bericht von 2021 wird darauf hingewiesen, dass ein unangekündigtes Versagen einzelner Querschnitte im Bereich der Stützen möglich ist, die Gesamtheit des Brückenüberbaus aber mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit von unter 0,0001 für ein solches Versagen behaftet ist.

Zusätzlich zu dem Nachweis des Ankündigungsverhaltens wurde festgehalten, dass zum Zeitpunkt der Berichterstellung keine akute Gefährdung aus statischer Sicht erkannt wurde, selbst unter Berücksichtigung des Bauwerkszustands. Die Stadtverwaltung informiert zudem, dass seitdem regelmäßige weitere Prüfungen erfolgt sind. Für Rückfragen steht der Prüfingenieur im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am Donnerstag, 4. Dezember 2025, zur Verfügung.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anfrage , Antwort der Verwaltung , Info-Vorlage.

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