Polizeimeldungen aus Burgdorf
BURGDORF
Am Freitagabend, 28. Juni 2024, wurde ein Fahrer eines E-Scooters mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen in der Dorfstraße in Heeßel kontrolliert. "Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme zu dem vorliegenden Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz fielen den eingesetzten Beamten die geröteten Augen des Fahrzeugführers auf", teilt ein Polizeisprecher mit. Der Fahrer des E-Scooters habe daraufhin eingeräumt, kurz zuvor Marihuana konsumiert zu haben. Es erfolgte ein Transport zur Polizeiinspektion Burgdorf, um dort eine Blutentnahme durchzuführen. Gegen den Fahrzeugführer wurden ein Straf- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Am vergangenen Freitagabend, 28. Juni, zwischen 14:00 und 14:20 Uhr wurde in der Burgdorfer Marktstraße ein Daimler-Benz C180 durch einen unbekannten Verkehrsteilnehmer beschädigt. Das Fahrzeug war auf den Kundenparkplätzen vor dem DM-Markt abgestellt und hierbei an der linken Fahrzeugfront beschädigt. Der Sachschaden wird auf etwa 1000 Euro geschätzt. Zeugenhinweise zu der Verkehrsunfallflucht nimmt die Polizei Burgdorf unter der Rufnummer 05136/8861-4115 entgegen.
Durch einen 54-jährigen Unfallverursacher wurde am vergangenen Freitagnachmittag, 28. Juni, im Rahmen eines Abbiegevorganges ein entgegenkommender Radfahrer übersehen. Der Autofahrer wollte aus der Straße Vor dem Celler Tor in die Hannoversche Neustadt einbiegen. Hierbei kam es zum Zusammenstoß mit dem zehnjährigen Radfahrer, welcher stürzte und sich oberflächliche Hautabschürfungen zuzog. Die Behandlung in einem Krankenhaus war jedoch nicht erforderlich, sodass das Kind noch am Unfallort in die Obhut eines Familienangehörigen übergeben werden konnte. Zeugenhinweise zu dem Unfall nimmt die Polizei Burgdorf unter der Rufnummer 05136/8861-4115 entgegen.
In der Straße Spargelfeld kam es durch einen 65-jährigen Burgdorfer zu einer folgenschweren Trunkenheitsfahrt. Hierbei prallte der alkoholisierte Fahrzeugführer gegen einen vorausfahrendes Auto, welches gerade abbiegen wollte. Vermutlich durch die genossene Menge Alkohol und die damit verbundenen Ausfallerscheinungen realisierte der Unfallverursacher dies zu spät und prallte gegen den Vorausfahrenden. Alle Beteiligten blieben bei dem Unfall unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von etwa 5500 Euro. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab 2,06 Promille. Gegen den Unfallverursacher wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Dieser wurde nach erfolgter Blutentnahme und Abgabe seines Führerscheines aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.