Uetze
Freitag, 24.02.2023 - 13:11 Uhr

Gemeinde Uetze weist auf die Verkehrssicherungspflicht und Totholzentfernung hin

UETZE

In der stürmischen Jahreszeit erreichen die Gemeinde Uetze regelmäßig Meldungen über Totholz in Bäumen und die dadurch entstandenen Gefahrenquellen. Handelt es sich um Gemeindebäume, wird zeitnah durch den Bauhof Abhilfe geschaffen. Bei privaten Grundstücken weist die Gemeinde die jeweiligen Eigentümer auf die Herstellung der Verkehrssicherheit hin. 

"Grundsätzlich gilt: Personen, die eine Gefahrenquelle schaffen oder unterhalten, sind in der Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern", erklärt die gemeinde Uetze. Die daraus resultierende Verkehrssicherungspflicht ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Unter Berücksichtigung des allgemeinen Lebensrisikos müssen Wege gefahrenfrei nutzbar sein. Kommen Eigentümer binnen einer angemessenen Frist der Beseitigung der Gefahrenquelle nicht nach, kann die Gemeinde bei einer akuten Gefährdung Maßnahmen ergreifen und die Kosten auf die verkehrspflichtige Person umlegen.

Bei weitergehenden Vorhaben ist zu beachten: Die Gemeinde besitzt keine Baumschutzsatzung. Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Bäume. Unter Beachtung des besonderen Artenschutzes dürfen Gartenbäume beschnitten, gefällt und beseitigt werden. Die Fällung von Straßenbäumen oder im Bebauungsplan festgesetzten Bepflanzung, sowie erhebliche Eingriffe müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beziehungsweise der Gemeinde beantrag werden. Die Schutzfrist (1. März bis 30. September) ist einzuhalten. Rückschnitte oder Fällungen zur Abwendung einer akuten Gefahrenlage sind davon ausgenommen.

Bei Fragen kann sich an die Gemeindeverwaltung unter Telefon 05173/970-255 oder -256 und per Mail an Opens window for sending emailstrasse-und-umwelt(at)uetze.de gewendet werden.