Sehnde
Dienstag, 17.01.2023 - 18:04 Uhr

Stadt Sehnde sucht Schöffen

SEHNDE

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024-2028 neu gewählt. Gesucht werden Bewerber, die in Sehnde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind.

 

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Schöffen fungieren als gleichberechtigte Richter neben dem Berufsrichter. Sie entscheiden über alle wesentlichen Punkte des Verfahrens mit (zum Beispiel Einstellung des Verfahrens, Ordnungsstrafen gegen Beteiligte, Unzulässigkeit von Fragen).

 

Schöffen haben im Verfahren das Recht, zum Beispiel Fragen an Angeklagte und Zeugen zu stellen. Außerdem nehmen sie an allen Beratungen und Abstimmungen des Gerichts teil und entscheiden mit über Beweisanträge der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft, haben aber auch selbst das Recht, Anregungen zur weiteren Beweisaufnahme zu geben.

 

Hierfür ist jedoch insbesondere keine juristische Vorbildung nötig, sondern vielmehr eine allgemeine Lebenserfahrung. Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

 

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Diese kann aus dem Bereich der ehrenamtlichen Jugendarbeit oder der eigenen Familie stammen.

 

Den Hauptschöffen werden zu Beginn eines jeden Jahres etwa 12 Verhandlungstermine mitgeteilt. Zu den anberaumten Terminen besteht eine Anwesenheitspflicht. Hilfsschöffen werden kurzfristig zu den Terminen herangezogen, wenn die Hauptschöffen ausfallen.

 

Es gibt kein Entgelt, jedoch eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz.

 

Ab sofort können sich interessierte Bürger aus Sehnde bewerben. Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite der Stadt Sehnde unter Opens external link in new windowwww.sehnde.de und unter Opens external link in new windowwww.schoeffenwahl.de zu finden. Für Fragen steht Anja Müller von der Stadtverwaltung unter Telefon 05138/707-237 zur Verfügung.