Burgdorf
Mittwoch, 07.07.2021 - 17:16 Uhr

"Priorität statt Privileg": Hülptingser Feuerwehrgerätehaus ist kein Vereinshaus

Das Hülptingser Feuerwehrgerätehaus ist rechtlich zwar kein Dorfvereinshaus, dient aber dem örtlichen Schützenverein per schriftlich fixierter Nutzungsvereinbarung als Treffpunkt.Aufn.: Georg Bosse

HüLPTINGSEN

Seit etwa 1980 besteht zwischen der Stadt Burgdorf einerseits sowie dem Hülptingser Schützenverein und der Freiwilligen Ortswehr andererseits eine Drittnutzer-Vereinbarung für das dörfliche Feuerwehrgerätehaus. Demnach war es den Schützen gestattet, das Obergeschoss und den Schießstand im Feuerwehrhaus für ihr traditionelles und schießsportliches Vereinsleben zu nutzen.

 

Allerdings war die Nutzung des Gruppenraumes und der Küche in dem Papier nicht vorgesehen. Aber im Einvernehmen mit den Feuerwehrkameraden konnten die Schützen bei Bedarf auch diese Räumlichkeiten zeitweise in Beschlag nehmen. Dieses gutnachbarliche Verhältnis wurde zu Beginn der sich ausbreitenden Coronagefährdung und durch die daraus resultierenden Anordnungen der Stadtveraltung arg gebeutelt. "Die ansteigende Pandemie und Empfehlungen des Landes Niedersachsen haben uns die Drittnutzung der Feuerwehrhäuser untersagen lassen. Die Nutzungsunterlassung haben wir nicht gerne auf den Weg gebracht", erklärte Ordnungsamtsleiter Christian Enderle in einem Pressegespräch am heutigen Mittwoch, 7. Juli 2021, am Amtssitz von Bürgermeister Armin Pollehn in der "Landratsvilla" (Rathaus II).

 

Von diesen einschränkenden Maßnahmen seien beileibe nicht nur die Hülptingser Schützen betroffen gewesen, so Enderle. "Die Pandemie hat alle Burgdorfer Wehren sowie zahlreiche Vereine und Verbände in ihrem Wirken herausgefordert. Die Ortswehr Hülptingsen hat eine besonders große Bedeutung, weil sie zum Brandschutz im Neubau- und Gewerbegebiet sowie für das Schulzentrum am Berliner Ring einsatzfähig sein muss. Die Feuerwehr hatte in diesen Zeiten für uns eine höhere Priorität, was Schützenchef Gerd Berkhan, dem der Inhalt der privilegierten Drittnutzervereinbarung bekannt ist, bedauerlicherweise nicht mittrug - er fühlte sich und seine Vereinsmitglieder ausgesperrt", sagte der Bürgermeister. Um den Schießstand und die Sportwaffen regelmäßig warten zu können, sei Berkhan bereits Anfang März der Zutritt zum Feuerwehrgerätehaus wieder ermöglicht worden, so Pollehn weiter. Darüber hinaus ist das Training für die Schützen seit dem vergangenen Monat wieder möglich.

 

Aufgrund der aktuell entspannten Inzidenzsituation kann bei den Drittnutzungen von Feuerwehrhäusern in Burgdorf und in den Ortschaften auf eine vorsichtige "Normalisierung" im gemeinschaftlichen Umgang gehofft werden. Ein erster Schritt dahin sei die Komplettimpfung von 75 Prozent aller Burgdorfer Feuerwehrleute. "Aber die Nutzung der Feuerwehrgerätehäuser als Wahllokale für die Bundestagswahl 2021 im kommenden September ist ausgeschlossen", bekräftigte Armin Pollehn.

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