Burgwedel
Freitag, 15.01.2021 - 17:06 Uhr

Sportring Burgwedel zum "Ärger mit den Vereinsbeiträgen"

BURGWEDEL

Zahlreiche Mitglieder von Burgwedeler Sportvereinen sind verärgert. Anfang Januar haben zahlreiche Vereine die Mitgliedsbeiträge abgebucht. Dabei können viele Mitglieder Corona bedingt seit Monaten keinen Sport treiben. "Es könne doch nicht angehen, dass die Sportvereine Mitgliedsbeiträge einzuziehen, obwohl sie ihr Sportangebot vollkommen eingestellt hätten", so eine weit verbreitete Einschätzung. "Ohne Leistung der Vereine keine Zahlungspflicht der Mitglieder, sollte man meinen. Doch weit gefehlt", so der Sportring Burgwedel in einer Pressemitteilung.

 

"Den Vorständen der Sportvereine sind die Hände gebunden", so die Vorsitzenden des Sportrings Burgwedel, Ulli Friedrich, Guido Conrad und Claudia Ringkamp. Weder dürften die Vereine auf den Einzug der echten Mitglieds- und Abteilungsbeiträge verzichten, noch dürften sie eingezogene Beiträge rückerstatten. "Denn Vereinsbeiträge sind nach deutschem Steuerrecht kein Entgelt für eine Gegenleistung, sondern werden laut Satzung geschuldet, damit ein Verein seine satzungsmäßigen Zwecke für die Belange aller Mitglieder überhaupt erfüllen kann", erklären die Vorsitzenden.

 

"Das hat zur Konsequenz", so Guido Conrad, "dass ein Verein im Regelfall weder auf den Einzug der Mitgliedsbeiträge verzichten, noch eingezogene Beiträge gar rückerstatten dürfe. Damit würde der Verein gegen das Mittelverwendungsgebot des § 55 Nr. 1 der Abgabenordnung verstoßen. Die verantwortlichen Vorstandsmitglieder würden sich sogar haftbar machen, wenn sie gegen das Mittelverwendungsverbot verstoßen und der Verein kann seine Gemeinnützigkeit verlieren. An dieser grundlegenden steuerrechtlichen Bewertung habe sich auch in Zeiten von Corona nichts geändert".

 

Anders verhalte es sich, wenn der Verein besondere Leistungen anbietet, für die er einen Sonderbeitrag verlangt, wie "Beiträge fürs vereinseigene Fitnessstudios oder besondere Sportkurse", so der Sportring. Hier werde der zusätzlich erhobene Beitrag ausdrücklich für das besondere sportliche Angebot gezahlt. Daher gelt in diesen Fällen: "Ohne Sportangebot kein Anspruch auf den Sonderbeitrag", erklärt Friedrich, der auch 2. Vorsitzender der TS Großburgwedel ist. "Die TSG beispielsweise hat in all jenen Monaten, in denen das vereinseigene Aktivcenter nicht genutzt werden darf, keine Sonderbeiträge abgebucht." Das Fazit der Sportringvorstände: "Der Ärger der Mitglieder ist verständlich, die Vereinsvorstände trifft aber keine Schuld."